von Heinz-Roger Dohms, 18. Februar 2019
Nachdem sich der „Fall Wirecard“ vergangene Woche zu beruhigen schien, hat gestern ausgerechnet die Finanzaufsicht Bafin die ganz große Keule rausgeholt – und die Aktie mit einem Leerverkaufs-Verbot um 15% nach oben getrieben. Die Bonner Behörde beließ es jedoch nicht bei der Verfügung als solcher. Sondern: Sie garnierte ihre Maßnahme mit einer langen Begründung, in der u.a. von einer „ernstzunehmenden Bedrohung für das Marktvertrauen in Deutschland“ die Rede war und davon, dass „in den letzten Tagen […] massive Unsicherheiten an den Finanzmärkten feststellbar“ gewesen seien. Zudem rückte sie die „Financial Times“ in die Nähe der Marktmanipulation. Was hat das zu bedeuten: Weiß die Bafin etwas, was das Publikum nicht weiß? Oder schießt sie übers Ziel hinaus? Lesen Sie hier: Die krassesten Passagen aus dem Bafin-Dokument, von uns kommentiert:
Bei der Beschreibung des Sachverhalts holt die Bafin gleich zu Beginn das große Besteck raus:
„Aktuell sind ungünstige Ereignisse bzw. Entwicklungen eingetreten, die eine ernstzunehmende Bedrohung für das Marktvertrauen in Deutschland darstellen. Denn in den letzten Tagen sind massive Unsicherheiten an den Finanzmärkten feststellbar. Auslöser dafür war insbesondere die Preisentwicklung der Aktie der Wirecard AG in den letzten Wochen.“
Massive Unsicherheiten an den Finanzmärkten? Das klingt, als hätten die Kursturbulenzen bei Wirecard (die vergangene Woche schon wieder abgeebbt waren) Auswirkungen auch auf andere Aktien, vielleicht ja sogar auf das Finanzsystem als Ganzes. Auf unsere explizite Nachfrage hin stellt die Bafin jedoch klar, dass sich die knackigen Formulierungen dann doch nur auf Wirecard beziehen. Es gehe um die „Wiederherstellung des Marktvertrauens, welches auch durch die Preisbildung bereits eines einzelnen Finanzinstruments erschüttert werden kann“. Nun gut. Also doch keine neue Finanzkrise.
Weiter im Text:
„Die Wirecard AG war in den Jahren 2008 und 2016 Ziel von sogenannten Short-Attacken, bei denen Leerverkäufer durch das Eingehen entsprechender Positionen profitiert haben, die zu entsprechenden Kursrückgängen bei der Wirecard AG geführt haben. Daraus resultierten auch Untersuchungen der BaFin und der Strafverfolgungsbehörden unter anderem wegen Marktmanipulation. Die Short Attacken wurden begleitet und begünstigt von negativen Berichterstattungen in den Medien.“
Diese Passage wirft aus unserer Sicht zumindest vier Fragen auf:
In der nächsten Textpassage geht die Bafin explizit auf die jüngsten Wirecard-Artikel der „Financial Times“ ein (ohne die „FT“ jedoch beim Namen zu nennen). Wörtlich heißt es:
„Die Presseberichte fallen zeitlich zusammen mit verstärkten Netto-Leerverkaufspositionen (NLP) und mit einer damit einhergehenden starken Volatilität der Aktie der Wirecard AG. Ab dem 01.02.2019 ist ein deutlicher Anstieg der NLP in Aktien der Wirecard AG zu beobachten, der sich ab dem 07.02.2019 noch einmal deutlich verstärkt hat.“
Hierzu fragten wir: Der erste „FT“-Bericht erschien am 30. Januar. Die Bafin jedoch bezieht sich explizit auf den Zeitraum vom 1. Februar an. Warum beschreibt die Bafin ein „Zusammenfallen“, wenn der Begründung zufolge der deutliche Anstieg erst zwei Tage, nachdem der erste Bericht erschienen war, einsetzte?
Die Bafin antwortet uns hierauf: „Bereits am 30. Januar war ein Anstieg feststellbar. Dieser verstärkte sich dann aber noch deutlich ab dem 1. Februar.“
Was auffällt: Es gab bis zuletzt überhaupt nur zwei Akteure, die bei Wirecard Leerverkaufspositionen jenseits der Meldeschwelle von 0,5% hielten. Entsprechend überschaubar war das Gesamtvolumen der meldepflichtigen Positionen, das mit 2,27% zum Beispiel deutlich hinter dem der Deutschen Bank (3,88%) zurückblieb.
Die Bafin schreibt:
„Auch in den letzten Tagen hat sich die NLP weiterhin deutlich erhöht. Die NLP werden von verschiedenen Inhabern insbesondere aus dem Ausland, auch unterhalb der Veröffentlichungsschwelle, gehalten.“
Wir fragten (in gekürzter Form): „Heißt das, dass es ein massives Anschwellen unterhalb der Veröffentlichungsschwelle gegeben hat? Können Sie das zumindest grob quantifizieren?“ Die Bafin antwortete: „Zum einen gab es einen deutlichen Anstieg der NLP unterhalb der Meldeschwelle. Zum anderen treffen wir Maßnahmen nicht allein aufgrund hoher NLP, sondern nach einer Würdigung der Gesamtumstände. Generell sind NLP auch bei gleicher Prozenthöhe in Bezug auf unterschiedliche Emittenten nicht vergleichbar, da hier u.a. Marktkapitalisierung, Volatilität und die zeitliche Entwicklung der Position zu berücksichtigen sind.“
Der letzte Punkt, der uns ausfiel: Aus unserer Sicht liest sich das Dokument so, als wolle die Bafin die „Financial Times“ bewusst mit möglicher Marktmanipulation in Verbindung bringen (hier der Originaltext. Bitte beachten Sie die Passage, wo es erst um die Short-Attacken 2008 und 2016 geht, dann der Begriff „Marktmanipulation“ fällt, dann auf die „begleitenden“ und „begünstigenden“ Medienberichte damals rekurriert wird, um im nächsten Satz dann gleich auf die aktuellen Medienberichte und Kurseinbrüche zu sprechen zu kommen). Diese Interpretation unsererseits hat die Bafin gestern allerdings deutlich zurückgewiesen.
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