Exklusiv: Bafin will IT-Nerds den Aufstieg in die Bankvorstände erleichtern

Die allmonatliche Veröffentlichung des „Bafin Journals“ ist normalerweise kein Ereignis, dem die Finanz-Community entgegenbibbert (sieht man mal ab von ein paar Regulierungs-Nerds). Diesmal jedoch ist alles ein bisschen anders. Denn Eingeweihte halten es für denkbar, dass sich die Bonner Behörde in ihrer Dezember-Ausgabe – die heute oder in den nächsten Tagen erscheinen dürfte – endlich zu einer Frage äußert, die zumindest die Digital-Menschen unter Deutschlands Bankern seit langem brennend interessiert: Schafft die Bafin eine Regelung, die IT-Experten mit begrenzter Bankerfahrung den Aufstieg in die Vorstände erleichtert? (als Hintergrund-Lektüre zu der grundsätzlichen Problematik empfehlen wir unseren Artikel neulich in der „Süddeutschen Zeitung“)

Die Hinweise, dass sich die Finanzaufsicht zu solch einer „Lex Techie“ durchringen könnte, haben sich in den vergangenen Wochen jedenfalls immer mehr verdichtet. Nach Informationen von „Finanz-Szene.de“ gibt es bei der Bafin schon seit längerem  die Überlegung, die Eignungsprüfung für Vorstände dahingehend zu modifizieren, dass mehr IT-Kompetenz in die Gremien einzieht. Genau in diese Richtung hatte sich Anfang des Monats dann auch der beim Bundesfinanzministerium angesiedelte „Fintech-Rat“ in einem Thesen-Papier geäußert. Wichtig in diesem Zusammenhang:  Hinter das damalige „Manifest“ hatten sich explizit zwar nur die „Wirtschafts- und Wissenschaftsvertreter“ im Fintech-Rat gestellt. Allerdings gehört auch Bafin-Chef Felix Hufeld dem Gremium an. Man darf davon ausgehen, dass der Rat keine Position bezieht, die den Ansichten eines seiner  Mitglieder zuwiderläuft.

Und wo wir schon mal dabei sind, die Indizienkette zu knüpfen: In der offiziellen Stellungsnahme des BMF zum Positionspapier des Fintech-Rats findet sich der verräterische Satz:

„Das Bundesfinanzministerium wird insbesondere die Empfehlungen, die die eigene Zuständigkeit betreffen, sogfältig prüfen. Bei einigen Empfehlungen sind wir bereits tätig. So richtet die BaFin-Aufsicht künftig einen stärkeren Fokus auf die IT-Kompetenz in Geschäftsleitungen.“ (!!!)

Damit ist eigentlich nicht mehr die Frage, ob die „Lex Techie“ kommt, sondern nur noch wann und in welcher Form. Denkbar sind zwei Ansätze:

1.) Die Bafin bezieht sich bei ihrer Eignungsprüfung nicht mehr auf den einzelnen Vorstand, sondern auf das Gremium als Ganzes. Das hieße: Sitzen dann schon zwei Kreditexperten im Vorstand, dann könnte das dritte Mitglied ruhig ein reiner Techie sein, weil das Gremium als Ganzes dann ja trotzdem über genug klassisches Banken-Knowhow verfügt. Eine solche Änderung der Verwaltungspraxis käme freilich einer Revolution gleich.

2.) Die Bafin hält grundsätzlich an der Einzelfallprüfung fest, gibt aber ausgewiesenen IT-Kennern im Vergleich zu anderen Kandidaten einen gewissen Discount. Dies könnte in der Praxis zum Beispiel so aussehen, dass die sogenannte „Ehrenrunde“ (die Vorstandskandidaten mit fehlender Krediterfahrung normalerweise drehen müssen) verkürzt wird. Das wäre dann zwar keine Revolution, aber immerhin ein Revolutiönchen.

Die Bafin wäre nicht die Bafin, würde sie sich zu dieser Frage in irgendeiner Form vorab positionieren. Eines aber immerhin ließ sich ein Sprecher gestern doch entlocken: Die nächste Ausgabe des „Bafin-Journals“ soll am heutigen Freitag auf der Website veröffentlich werden.

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