Das BHG-Urteil, wonach Banken bei AGB-Änderungen die Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen, hat erste konkrete Konsequenzen: Am späten Freitagabend informierte die Comdirect ihre Girokonto-Kunden, dass sie die eigentlich für den 1. Mai geplanten Veränderungen des Preismodells aussetzen werde. „Der BGH hat sich in seiner Entscheidung vom 27. April 2021 mit dem Vertragsänderungsmechanismus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts befasst. (…) Vor diesem Hintergrund werden wir die für den 01.05.2021 geplanten Umsetzungen des neuen Kontomodells zunächst aussetzen. Ihre Kontoverbindung wird bis auf Weiteres unter den Ihnen bekannten Bedingungen weitergeführt„, heißt es in dem Schreiben. Die Comdirect führte laut letzten Angaben rund 1,8 Millionen Girokonten.
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