von Christian Kirchner, 19. Mai 2021
Drei Wochen ist es her, dass wir an dieser Stelle hier folgenden Texteinstieg wählten: „Mit Ad-hoc-Interpretationen sollte man vorsichtig sein. Indes – es wäre nicht das erste BGH-Urteil, das durch die GuVs mancher Banken zischt wie die Sense durchs Gras …“ – Als wir das damals schrieben, war das mittlerweile berühmte „Schweigen ist keine Zustimmung“-Urteil erst wenige Stunden alt. Und, klar: Die damalige Formulierung basierte nicht auf juristischem Sachverstand. Sondern auf journalistischem Bauchgefühl.
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