von Christian Kirchner, 31. Mai 2021
Auf Deutschlands Banken rollt eine Welle von Rückstellungen wegen zu Unrecht eingeführter und erhöhter Entgelte zu – und zwar mindestens rückwirkend bis zum Jahr 2018. Das ergibt sich aus der Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofs zum sogenannten Gebührenurteil (siehe auch unsere Berichterstattung hier, hier und hier). Betroffen sind nicht nur Banken, sondern auch andere Unternehmen, die sich im Umgang mit Verbrauchern der sogenannten „Zustimmungsfiktion“ bedient haben. Damit ist gemeint, dass Unternehmen auf Basis von AGB-Änderungen ihre Gebühren erhöhten und die Erhöhungen automatisch in Kraft traten, sofern die Kunden dem nicht explizit widersprachen („Schweigen ist Zustimmung“). Genau an dieser Stelle schlägt hate sich der BGH im April überraschend auf die Seite der Verbraucher geschlagen.
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