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10/09/21: Klarna schafft hierzulande massiv Jobs, Bafin gibt bei Sparverträgen nach

Banken (und Sparkassen …) landen Etappenerfolg im Streit um Zinsklauseln beim Prämiensparen: Allgemeinverfügung! Das klingt dann immer, als hätte der Zar höchstpersönlich ein Ukas erlassen, dem sich die Untergebenen gefälligst zu fügen haben … Und in Wirklichkeit? Ist die Bafin nicht der Zar, die Banken sind nicht die Untergebenen, und eine Allgemeinverfügung ist kein Ukas. Sondern, bezogen auf den konkreten Fall: Ende Juni hatte die Bafin besagte Allgemeinverfügung zum Thema „Zinsanpassungs-Klauseln“ erlassen (nur noch mal zur Erinnerung: In dem Streit geht es um die hochverzinsten Altsparverträge, die von Banken und Sparverträgen in den letzten Jahren reihenweise gekündigt wurden) …

… Tenor des Schmalspur-Dekrets: Die Institute seien verpflichten, ihre Kunden initiativ über unwirksame Zinsklauseln und mögliche Erstattungen zu informieren. Seitdem allerdings haben rund 1.100 Banken (und Sparkassen …)  Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt. Dadurch ergibt sich für den Moment eine aufschiebende Wirkung – bevor die Sache dann irgendwann vor dem BGH landen dürfte. Dort haben unsere Banken zwar erfahrungsgemäß schlechte Karten. Doch bis dahin? Ticket erst einmal die Verjährungs-Uhr. Die gestrige Bafin-Mitteilung im Original

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