von Bernd Neubacher, 18. Oktober 2022
Zuletzt sah es ja so aus, als könnten Banken und Sparkassen wieder mehr Geld verdienen mit ihren Bausparkassen – siehe beispielhaft die DZ-Bank-Tochter Schwäbisch-Hall, die zuletzt einen auf 168 Mio. Euro verdreifachten 6-Monats-Gewinn meldete. Fragt sich nur: Wie lange währt die Freude …
Denn für die Bausparkassen wird es jetzt ernst: Nach Angaben vom gestrigen Dienstag wird sich der Bundesgerichtshof am 15. November mit der Frage befassen, ob es rechtens ist, wenn ein Institut seinen Kunden in der Ansparphase eines Bausparvertrags ein Entgelt berechnet; das Urteil könnte noch am selben Tag fallen.
Für die Branche steht einiges auf dem Spiel. Schließlich ist der größte Teil der Verträge noch nicht ausgezahlt, zum einem, weil viele Kunden im Zinstief an noch hochverzinsten Verträgen aus früheren Zeiten festgehalten hatten, zum anderen, weil zugleich die Kreditzinsen der Bausparkassen höher lagen als die Sätze auf dem freien Baufinanzierungsmarkt. Der Anlagegrad, also das Verhältnis von reinen Bauspardarlehen zu Bauspareinlagen, dümpelt somit bei 6%.
Mit dem BGH, der ja auch die Bankenbranche regelmäßig aufmischt (zuletzt im April vergangenen Jahres mit seinem Urteil zur Zustimmungsfiktion), haben die Bausparkassen schon ihre Erfahrungen gesammelt. Im Frühjahr 2017 untersagten die Richter den Instituten, Gebühren für Darlehenskonten zu verlangen.
Konkret entscheidet der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat über die Wirksamkeit einer Klausel, mit der die BHW Bausparkasse von Häuslebauern in der Ansparphase laut BGH „ein sogenanntes Jahresentgelt“ von jährlich 12 Euro berechnet. Das Landgericht Hannover hatte der Klage von Verbraucherschützern gegen das Entgelt stattgegeben. Nachdem die Deutsche-Bank-Tochter mit der Berufung vor dem Oberlandesgericht Celle scheiterte, ging es in die Revision.
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