von Christian Kirchner, 3. Mai 2021
Es ist ein Urteil, das die Branche zwar nicht erschüttert – aber doch extrem verunsichert. Bis vor wenigen Tagen war es völlig üblich, dass Banken und Sparkassen, wenn sie höhere Gebühren oder ein neues Preismodell durchsetzen wollten, einfach die AGB änderten. Solange der Kunde nicht widersprach, galt die Sache als geritzt. Schweigen ist Zustimmung! Dann jedoch sprach der Bundesgerichtshof am vergangenen Mittwoch ein ebenso überraschendes wie einschneidendes Urteil: Nein, Schweigen bedeute eben nicht automatisch Zustimmung, so der BGH. Zumindest nicht grundsätzlich.
Sind Sie bereits Abonnent? Hier geht's zum Login!
Finanz-Szene ist das Nr.-1-Medium für Banken und Fintechs. Jetzt Premium-Abonnent werden und Zugang zu allen Inhalten sichern. Ab 9,99 Euro (für den 1. Monat).
Die Artikel von Finanz-Szene sind urheberrechtlich geschützt und nur für den jeweiligen Premium-Abonnenten persönlich bestimmt. Die Weitergabe – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Wie Sie Inhalte rechtssicher teilen können (z.B. via Pressespiegel), erfahren Sie hier.
Danke für Ihr Verständnis. Durch Ihr Abonnement sichern Sie ein Stück Journalismus!