von Christian Kirchner, 19. Januar 2023
Über die Folgen des BGH-Urteils zur „Zustimmungsfiktion“ haben wir zwar einerseits unfassbar oft berichtet (siehe unser großes Themendossier) – andererseits aber trotzdem zu selten. Denn: Auch wenn die mediale Begleitung des Themas längst abgeebbt ist – viele Probleme sind nach wie vor noch da. Wie zum Beispiel sollen Banken und Sparkassen mit jenen störrischen Kunden umgehen (auch, wenn es nur ein paar Prozent sind), die sich der Annahme neuer AGB weiterhin verweigern? Was ist mit künftigen Gebührenerhöhungen, und sei es nur, um die Inflation ein bisschen weiterzureichen? Und wie läuft das eigentlich, wenn jetzt sukzessive Millionen von Girocards mit Maestro-Funktion gegen neue Karten ausgetauscht werden – ist nicht auch dieser Vorgang (neue Funktionen, andere Gebühren …) streng genommen zustimmungspflichtig?
Jedenfalls: Der Verdruss bei vielen Banken und Sparkassen ist nach wie vor groß. Und so erklärt sich, dass die Branche dieser Tage mit fast schon verzweifelter Hoffnung nach Berlin blickt. Dort nämlich hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Gesetzesinitiative (Drucksache 20/4888) gestartet, die darauf hinausläuft, den Banken die Änderung von AGB und Preisen nun doch wieder per Zustimmungsfiktion zu erlauben – jedenfalls (und diese Einschränkung ist natürlich zu betonen) bei „nicht wesentlichen“ Änderungen. Was genau damit gemeint ist, wird in dem Antrag zwar nicht definiert. Aber beispielhaft könnte es darauf hinauslaufen, dass die Bepreisung einer Leistung, die bislang kostenlos war, auch weiterhin einer Zustimmung bedarf – eine leichte Preiserhöhung bei einer bereits bepreisten Leistung aber nicht.
Aus dem Titel des Antrags („Geschäftsbeziehungen im Bankenverkehr auch in Zukunft rechtssicher gestalten“) lässt sich bereits herauslesen, wie die Befürworter argumentieren werden – nämlich mit Praktikabilität und Rechtssicherheit. Und sicherlich wird auch das Argument auf den Tisch kommen, dass Cloud-Dienste, Streaming-Anbieter, Pay-per-View-Sender etc. doch auch nicht alle naslang den Kunden um Zustimmung bitten müssen. Die Frage ist: Reicht das? Die Union, klar, unterstützt den Antrag. Und dem Vernehmen nach soll auch eine der Regierungsparteien (nämlich die FDP bzw. deren Justizminister Marco Buschmann) dem Antrag wohlwollend gegenüberstehen …
Indes: Zu überzeugen wären letztlich die beiden Koalitionspartner, also SPD und Grüne. Interessanterweise sagte der Grünen-Finanzexperte Stefan Schmidt gestern uns gegenüber, er halte es zwar „für den falschen Weg“, die Nutzung der Zustimmungsfiktion wieder zu erleichtern. Allerdings schränkt er ein: „zumindest in dem hier geforderten Ausmaß“. Oha! Was wäre denn bei etwas weniger Ausmaß? Die Tür steht einen Spalt breit offen. Mal sehen, ob BdB, DSGV und BVR einen Fuß reinkriegen.
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