von Bernd Neubacher , 13. Februar 2026
Ein Satzungsfehler hat bei der PSD Bank Rhein-Ruhr zu einem drohenden Kapitalengpass geführt. Hintergrund ist eine Standardklausel, wonach bei einem Genossenschaftsinstitut sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat einer Auszahlung von Geschäftsguthaben an Mitglieder zustimmen müssen. Laut Recherchen von Finanz-Szene hatte das Düsseldorfer Institut (Bilanzsumme: immerhin 4,4 Mrd. Euro) den Passus schon vor Jahren gestrichen – obwohl die Regel regulatorisch extrem wichtig ist. Denn: Ohne die zumindest theoretische Möglichkeit, eine Auszahlung im Zweifel auch mal verweigern zu können, dürfen genossenschaftliche Banken ihre Geschäftsguthaben nicht zum Kernkapital rechnen.
Sind Sie bereits Abonnent? Hier geht's zum Login!
Finanz-Szene ist das Nr.-1-Medium für Banken und Fintechs. Jetzt Premium-Abonnent werden und Zugang zu allen Inhalten sichern. Ab 9,99 Euro (für den 1. Monat).
Die Artikel von Finanz-Szene sind urheberrechtlich geschützt und nur für den jeweiligen Premium-Abonnenten persönlich bestimmt. Die Weitergabe – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Wie Sie Inhalte rechtssicher teilen können (z.B. via Pressespiegel), erfahren Sie hier.
Danke für Ihr Verständnis. Durch Ihr Abonnement sichern Sie ein Stück Journalismus!