Der Hessische Rechnungshof ließ keine Zweifel an seiner Sicht der Dinge: Die Landesregierung in Wiesbaden sei allein „dem Interesse des Landes verpflichtet“, echauffierten sich die Finanzkontrolleure, nachdem das Land Hessen im Frühjahr satte 2 Mrd. Euro in die Helaba gesteckt hatte. Dagegen sei „das Interesse des Landes an einer Mehrheit des SGVHT […] nicht ersichtlich“. Was der Rechnungshof damit sagen wollte: Wenn sich das Land als Minderheitsgesellschafter schon hergibt, die Helaba auf eigene Faust mit Milliarden zu rekapitalisieren – dann könne es doch wohl nicht sein, dass die Sparkassen (repräsentiert durch den SGVHT, also durch den hessisch-thüringischen Sparkassenverband) trotzdem klarer Mehrheitseigner bleiben …
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