"Produkt und Kunde"-Ticker

Hat das BGH-Urteil zur Unwirksamkeit von Minuszinsen auch rückwirkend Folgen?

In unserem „Produkt und Kunde“-Ticker beschreiben wir, was sich bei Banken und Fintechs an der Schnittstelle zum Kunden so alles tut. 

Hier unser Ticker für Februar 2025:

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Hat das BGH-Urteil zur Unwirksamkeit von Minuszinsen auch rückwirkend Folgen?

Verwahrentgelte auf Tagesgeld und Spareinlagen sind laut einem gestrigen BGH-Entscheid unzulässig. Die Karlsruher Richter kamen in insgesamt vier Urteilen (Aktenzeichen: XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23 und XI ZR 183/23) zu dem Schluss, „dass die von verschiedenen Banken und einer Sparkasse gegenüber Verbrauchern verwendeten Klausen zu Entgelten für die Verwahrung von Einlagen auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten unwirksam sind“, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Die Verwahrentgelte beim Tagesgeld würden laut Begründung „die Verbraucher entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen“, weil der Sparzweck des Produkts dadurch nicht mehr erfüllt werde. Bei den Negativzinsen auf Girokonten sind die Entgelte laut BGH-Urteil im Grundsatz zwar zulässig, allerdings seien die in Rede stehenden Vertragsklauseln „intransparent“ und deshalb unwirksam.

Die Urteile sind die Folge mehrerer seit 2021 laufender Klagen von Verbraucherzentralen gegen die Commerzbank, die Sparda Berlin, sowie die Sparkasse Vogtland und die Volksbank Rhein-Lippe. Ein entscheidender Punkt ist allerdings noch offen – nämlich die Frage, ob Banken und Sparkassen bereits erhobene Negativzinsen nun zurückerstatten müssen. Die Verbände hatten auf Rückzahlung geklagt, ein Urteil darüber fällte der BGH jedoch nicht. Betroffene Verbraucher müssen demnach nun selbst aktiv werden und zu Unrecht gezahlte Zinsen eigenständig zurückfordern. Das setzt gleichwohl voraus, überhaupt vom Urteil und dem Anspruch zu wissen und einer Verjährung zuvorzukommen. Ansprüche aus dem Jahr 2022 – ab diesem Jahr stiegen die Zinsen wieder an und fielen reihum die Negativzins-Regelungen – verjähren Ende 2025. Die Zahl möglicher Rückforderungsfälle dürfte indes hoch sein, denn auf dem Höhepunkt der Negativzinsen 2021 erhoben laut damaligen Studien knapp 600 Banken Verwahrentgelte für Einlagen jenseits der Freibeträge.

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Kurz getickert

  • Die ING Diba liefert ein weiteres Beispiel für den Trend, dass Banken ihre Kunden immer stärker in die digitalen Kanäle drängen. So lassen sich Überweisungen und Daueraufträge bei der größten deutschen Direktbank ab Mitte März nicht mehr telefonisch aufgeben. Freilich: Bislang war der Service mit 2,50 Euro üppig bepreist – ob ihn noch viele Kunden nutzen, darf bezweifelt werden.

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Jetzt auch noch „Tap to Pay“ und eCommerce – wird Apple Pay allmählich zu dominant? Als Apple Pay im Dezember 2018 nach Deutschland kam, waren nicht mal alle Banken am Start. Zu groß war die Skepsis, ob sich mobiles Bezahlen hierzulande wirklich durchsetzen werde. Sechs Jahre später ist von derlei Zweifeln nichts mehr übrig. Apple Pay hat die Art, wie in Deutschland bezahlt wird, grundlegend verändert. Allerdings nicht nur am POS. Sondern auch im e- und mCommerce und mittlerweile sogar außerhalb von Apples eigenem Ökosystem. Wird Apple Pay allmählich zu dominant? Nun, zumindest stellen sich für Banken und sonstige Issuer drängende Fragen. Hier entlang: Finanz-Szene (frei zugänglich)

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Sämtliche „Produkt und Kunde“-News aus Dezember 2024 und Januar 2025

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