FAQ

Und wer zahlt jetzt die Zeche bei der Greensill Bank?

Die gestrigen Ereignisse rund um die Bremer Greensill Bank rücken eine Einrichtung wieder in den Fokus, die in den vergangenen zehn Jahren nur überschaubar beschäftigt war – die freiwillige Einlagensicherung der privaten Banken. Auch die Greensill Bank gehörte dieser an. Und so wundern sich viele Banken und Anleger: Wie groß ist der Schaden? Wer muss zahlen? Und wer muss danach wieder die Töpfe füllen? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Lage:

Was ist Sache bei der Greensill Bank?

Die Finanzaufsicht Bafin, die für derlei Krisenfälle zuständig ist, hat gestern beim Amtsgericht Bremen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Greensill Bank AG gestellt. Dem gab das Gericht am Nachmittag statt. Kurz darauf rief die Bafin dann auch den so genannten „Sicherungsfall“ aus. Damit traten die deutschen Einlagensicherungssysteme auf den Plan, konkret die gesetzliche Einlagensicherung sowie die freiwillige Einlagensicherung der privaten Banken (bei der die Greensill Bank Mitglied war).

Was macht die Causa Greensill so bedeutsam für Banken?

Die Greensill Bank dürfte einer der teuersten Sicherungsfälle überhaupt werden. Zwar gab es in den vergangenen Jahren auch Moratorien über Banken, deren Bilanzsummen und/oder betroffene Einlagen größer waren, etwa bei der deutschen Tochter von Lehman Brothers 2008 oder der Maple Bank, die in Cum-Ex-Geschäfte verwickelt war und 2016 umfiel. In beiden Fällen waren indes keine privaten Sparer betroffen (bei den heiß diskutierten Lehman-Zertifikaten, mit denen viele deutsche Anleger Geld verloren, handelte es sich um Inhaberschuldverschreibungen, nicht um Einlagen). Zudem hielt sich in beiden Fällen der Schaden für andere Banken in Grenzen. Die Insolvenzquoten waren hoch, viele Forderungen konnten zu großen Teilen befriedigt werden.

Moratorien der letzten 20 Jahre (nach Bilanzsumme)

JahrBankBilanzsumme
(in Mio. €)
Einlagen
(in Mio. €)
Retail-Gelder involviert?
2008Lehman Brothers16.20011.000nein
2016Maple Bank5.0002.600nein
2020Greensill Bank4.500*3.500*ja
2002Gontard & Metallbk1.200780ja
2003BFI Bank AG560216ja
2002BKMU Bank358125ja
2008Kaupthing308308ja
2006Privatbk. Reithinger20086ja
2010Noa Bank179172ja
2008Weserbank12025ja
2012FXDirekt Bank3717ja
2018Dero Bank27nein
*Zahlen zum jeweils letzten verfügbaren Zeitpunkt, gerundet, Greensill: geschätzt

Welche Summen stehen im Feuer für Sparer und Banken?

Die Einlagen bei der Greensill Bank beliefen sich laut Informationen aus Finanz- und Aufsichtskreisen zuletzt auf rund 3,5 Mrd. Euro. Davon entfallen rund 500 Mio. Euro auf ungeschützte Einlagen, zum Beispiel von Kommunen, deren Einlagen seit 2017 in der Regel nicht mehr besonders geschützt sind (betroffen sind im Fall Greensill Städte wie Monheim, Wiesbaden oder Osnabrück). Immerhin 3 Mrd. Euro entfallen hingegen auf Einlagen, die von den bestehenden Sicherungssystemen erfasst werden. Hier ist die Verteilung ungefähr wie folgt: Eine Milliarde Euro ist über die gesetzliche Einlagensicherung geschützt, zwei Milliarden Euro sind über die freiwillige Einlagensicherung der privaten Banken geschützt. Diese Dimension hat keine umgekippte Bank in den vergangenen 20 Jahren auch nur annähernd erreicht (siehe die obige Tabelle).

Wer zahlt die Zeche?

Letztlich die Banken, welche die beiden Sicherungstöpfe – gesetzlich wie privat – vorfinanzieren und auch wieder auffüllen müssen. Der Ablauf ist wie folgt: Die Einleger hinter den geschätzt rund 3 Mrd. Euro geschützter Beträge müssen nichts tun, sie werden nach Ausrufen des Sicherungsfalls automatisch binnen sieben Tagen entschädigt. Federführend sowohl für den gesetzlichen als auch den zusätzlichen privaten Sicherungstopf ist der private Einlagensicherungsfonds. Er organisiert die Rückzahlung und kümmert sich später auch darum, dass die geleerten Töpfe aus der Insolvenzmasse wieder befüllt werden.

Wie viel von der Entschädigungssumme in Zukunft zurück geholt werden kann, ist noch völlig offen. In der Vergangenheit lag diese Quote bei Banken in der Regel bei 50-100%. Im Fall der Greensill Bank muss sich zunächst der am Nachmittag bestellte InsolvenzverwalterMichael Frege (der bereits den deutschen Teil der Lehman-Pleite abwickelte) einen Überblick über das Vermögen sowie die Forderungen, die dem gegenüber stehen, verschaffen. In Bankenkreisen gilt es allerdings als sicher, dass ein substanzieller Teil der Entschädigungssumme nicht zurückzuholen sein dürfte. Zumal der Verdacht im Raum steht, dass manche Forderungen, die die Greensill Bank angeblich gegenüber Dritten hat, überhaupt nicht existieren.

Klar ist: Je niedriger die Insolvenzquote am Ende, desto stärker müssen die durch die Entschädigung geleerten Töpfe später wieder über Umlagen neu gefüllt werden (Details dazu siehe „Wie finanziert sich die private Einlagensicherung?“) .

Welche Einlagensicherung gibt es?

Es gibt in Deutschland zwei Ebenen der Einlagensicherung.

  • Erstens die gesetzliche Einlagensicherung, die Einlagen bis 100.000 Euro pro Einleger schützt.
  • Zweitens die darüber hinausgehenden Sicherungen der verschiedenen Bankengruppen in Deutschland – genauer der privaten Banken, der Genossenschaftsbanken sowie von privaten Sparkassen und öffentlichen Banken.

In den Genuss der gesetzlichen Einlagensicherung bis 100.000 Euro kommt jeder automatisch. Allerdings haben die Bankengruppen auch hier jeweils eigene Sicherungssysteme. Das heißt: Den Anforderungen der gesetzlichen Einlagensicherung kommen die privaten Banken über eine eigene Einrichtung mit eigenem Topf nach wie auch die Sparkassen mit einem eigenen Sicherungssystem ihrer Finanzgruppe. Das bedeutet im Fall Greensill: Für die Schieflage der Bank kommen auch im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung nur die privaten Banken auf, nicht aber Sparkassen oder Genobanken.

Ob Kunden privater Banken bei Beträgen jenseits von 100.000 Euro nochmals gesondert geschützt sind, hängt davon ab, ob das jeweilige Institut auch zusätzlich der freiwilligen Einlagensicherung der privaten Banken angehört. Die Greensill Bank ist diesem Einlagensicherungsfonds angeschlossen.

Wie ist die gesetzliche Sicherung rechtlich organisiert?

Wer in Deutschland als Privatbank Geschäfte betreibt, gehört wie die Greensill Bank aufgrund eines Gesetzes von 1998 automatisch der EdB an (siehe „Wer zahlt die Zeche?“). Sie führt quasi die gesetzliche Einlagensicherung und erhebt die entsprechenden Jahresbeiträge bei den privaten Banken. Sie kann zudem Prüfungen vornehmen, ob Institute zu einem Entschädigungsfall zu werden drohen oder ob dieser womöglich verschleppt wird.

Im Falle eines Bankpleite stellt die EdB sicher, dass Kunden ihre Einlagen bis 100.000 Euro binnen maximal sieben Tagen zurück erhalten. Die EdB kümmert sich zudem darum, auch darüber hinaus Ansprüche zu befriedigen, sofern Einlagen über 100.000 Euro im Wege der zusätzlichen privaten Sicherungseinrichtung geschützt sind. Das ist bei der Greensill Bank der Fall; die Rede ist von zwei Milliarden Euro, die jetzt über diesen Kanal zurückfließen sollen.

Per Ende 2019 verfügte die gesetzliche EdB laut Daten der europäischen Bankenaufsicht EBA über Rücklagen von fast genau 3 Mrd. Euro. Diese sind inzwischen laut Informationen aus Bankkreisen auf 3,5 Mrd. Euro angestiegen (per Ende 2020). Die selbst gesetzte Zielmarke lautet, im Topf 0,8% aller zu sichernder Einlagen vorzuhalten. Die letzte öffentliche Zahl stammt von Ende 2019, damals betrug die Füllhöhe nur 0,52% der zu sichernden Volumina. Nach der Greensill-Pleite dürfte diese noch einmal massiv sinken. Die absehbare Folge für die angeschlossenen Banken: höhere Beiträge.

´… und wie die private?

Privatbanken gehören in der Regel – aber nicht automatisch – auch der freiwilligen, zusätzlichen Einlagensicherung der privaten Banken an. Gegründet wurde diese 1976 als Reaktion auf die Pleite der Kölner Herstatt-Bank, bei der 50.000 Kunden davor standen, all ihre Einlagen zu verlieren.

Diese Einlagensicherung schützt Sicht-, Termin- und Spareinlagen bis zu der individuellen Sicherungsgrenze einer Bank. Diese beträgt aktuell 15 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank. Für die Leistungen aus dieser Einlagensicherung kommt die Gesamtheit der (freiwilligen) Mitglieder auf. Bei der Greensill Bank etwa beträgt der maximale Sicherungsbetrag im Entschädigungsfall aktuell 75 Mio. Euro. Allerdings ist immer nur ex post bekannt, wie viel haftendes Eigenkapital bei einer Bank auch tatsächlich vorhanden ist.

Theoretisch muss der Topf der freiwilligen, zusätzlichen Einlagensicherungen gar nicht gefüllt sein, da die privaten Banken untereinander eine Sicherungsverpflichtung haben, bestehende Ansprüche zu befriedigen. Wie viel aktuell konkret in diesem Top steckt, ist nicht zu erfahren, der Bankenverband nennt ihn lediglich „gut gefüllt“. Als gesichert darf gelten, dass dieser zusätzliche private Topf nach dem fälligen Milliarden-Schluck für geschützte Greensill-Gläubiger wieder kräftig befüllt werden muss.  Das „Manager Magazin“ spekuliert bereits, dass im Zuge dessen alleine auf Deutsche Bank und Commerzbank dreistellige Millionensummen zukommen (siehe hier).

Werden die Töpfe später aus der Insolvenzmasse von Greensill gleichermaßen befüllt?

Nein. Das macht die Sache für den privaten Einlagensicherungsfonds noch pikanter. Paragraf 46f des Kreditwesengesetzes legt die Rangfolge fest, mit der im Insolvenzverfahren Ansprüche bedient werden. Ansprüche, die auf Grund der Erfüllung des Einlagensicherungsgesetzes – also der gesetzlichen Sicherung – anfallen, haben demnach Vorrang. Im Fall Greensill heißt das: Erst wenn die geschätzte eine Milliarde Euro für die Entschädigung von Retail-Anlagen bis 100.000 Euro wieder hereingeholt werden konnte, kommen die Gläubiger der mutmaßlich rund 2 Mrd. Euro zum Zuge, die als Ansprüche gegenüber der freiwilligen, privaten Einlagensicherung bestehen.

Wer ist überhaupt bei der privaten Einlagensicherung dabei?

Die Mehrzahl der privaten Banken, wobei so genannte Neo-Banken unterrepräsentiert sind. Weder N26 noch Flatex noch die Solarisbank sind beispielsweise Mitglieder. Damit sind Einlagen dort auch nur bis maximal 100.000 Euro geschützt. Dabei sind allerdings alle großen Privatbanken (Deutsche Bank, Commerzbank, ING, Berenberg usw.). Indes gibt es auch hier Ausnahmen, Merck Finck etwa verließ 2020 den Fonds. Wer wissen will, welche Bank Mitglied ist und bis zu welcher Höhe Einlagen gesichert sind, für den hat der Bankenverband BdB ein eigenes Portal geschaltet.

Wie finanziert sich die private Einlagensicherung?

Die Banken zahlen jeweils bis Ende März eine Umlage von 0,06% der zu sichernden Einlagen an die Sicherungseinrichtung, exemplarisch also 60 Euro je 100.000 Euro Einlagevolumen. Diese Umlage kann auf Beschluss der Verwalter des Einlagensicherungsfonds allerdings verändert werden. Mögliche Verbindlichkeiten bei anderen Mitgliedern können teilweise verrechnet werden.

Sich an der freiwilligen Einlagensicherung zu beteiligen, ist nicht nur eine finanzielle Angelegenheit. Wer ihr beitritt, muss sich auch als Bank bereit erklären, jederzeit einer Prüfung unterzogen zu werden durch eben jenen Fonds – falls dieser nach dem Rechten schauen will. Er kann dies routinemäßig tun, aber auch, wenn er den Verdacht hat, dass ein Entschädigungsfall naht, verschleiert oder schlimmstenfalls sogar provoziert wird (weil ein Akteur den Sicherungsfonds mutwillig plündern will).

Zentrales und machtvolles Organ ist dabei der Prüfungsverband deutscher Banken e.V. Er fungiert quasi als Wachhund und Risikomanager zugleich, auch für die gesetzliche Einlagensicherung, und begleitet auch Restukturierungen nach Pleiten. Er kann jederzeit Maßnahmen verhängen, die über die Aufsichtsziele hinaus gehen,  zum Beispiel höhere Eigenkapitalanforderungen – wie im Falle der Greensill Bank in den Jahren ab 2014. Dort führte er ab April 2019 auch eine routinemäßige Einlagensicherungsprüfung durch, bei der erste Ungereimtheiten offenbar wurden.

Weshalb ist die Einlagensicherung so politisch brisant?

Deutschland gilt in der Finanzwelt als eines der sichersten Länder überhaupt. Auf seine Staatsschulden muss es nur sehr niedrige Zinsen zahlen. Zugleich hat es europaweit eines der besten Sicherungssysteme im Bezug auf die Einlagen – bislang haben Sparer bei Bankenpleiten hierzulande keinen Cent verloren.

Das hat Implikationen für den Bankenstandort: Durch die Brille ausländischer Institute gesehen, ist es sehr attraktiv, in Deutschland Bankgeschäfte zu betreiben. Erstens müssen sie Kunden sehr geringe (und zuletzt gar keine) Zinsen zahlen, um an Einlagen zu kommen; diese sind in der Regel auch noch besonders gut geschützt. Zweitens ist in Deutschland die Chance größer als anderswo, auf traditionell stark zinsorientierte Sparer zu treffen, die für überschaubare Zinsen auch größere Risiken eingehen. Die Sparer wähnen sich schließlich sicher, dank der gesetzlichen Einlagensicherung für Beträge bis 100.000 Euro oder der zusätzlichen Sicherungssysteme für darüber hinaus gehende Summen.

Das Risiko ist, dass die starke Einlagensicherung Opfer ihrer selbst wird. Dies kann über eine Art Sicherungsarbitrage geschehen: Muss eine finanziell schwachbrüstige Bank in ihrem eigenen EU-Land zwei Prozent Zinsen zahlen, um an Einlagen zu kommen, muss sie in Deutschland womöglich nur ein Prozent zahlen. So kann sie sich Ausgaben für Marketing, Provision, natürlich die Einlagensicherung und den Vertrieb über Portale leisten – und immer noch Zins-Aufwendungen sparen. Aus Sicht der Sparer ist das ganze bis 100.000 Euro ohne Risiko. Daher treibt es viele Banken auf der Suche nach Einlagen nach Deutschland. Dies dürfte auch eines der Motive der Greensill-Gruppe gewesen sein, sich mit dem Kauf der ehemaligen Nordfinanz 2014 ein Institut in Deutschland zu leisten.

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