Exklusiv

Gericht stellt Push-TAN-Verfahren infrage – und versetzt Banken in helle Aufregung

Das TAN-Verfahren als solches (würden wir jedenfalls vermuten) ist mindestens so alt wie das Online-Banking selbst. Was sich über die Jahre und Jahrzehnte allerdings immer wieder verändert hat – das ist die Form der Darreichung. Wie sich die Älteren erinnern werden, begann alles (wir würden’s mal grob in die 90er verorten) mit der TAN-Liste, die dann in den Nullerjahren von der minimal smarteren iTAN-Liste abgelöst wurde. Irgendwann gingen Sie, liebe Bankerinnen und Banker, dann dazu über, den Menschen da draußen kleine Geräte auszuhändigen, die aussahen wie Billig-Taschenrechner aus dem Promo-Store. Gibt’s immer noch, die Geräte, nennen sich auch immer noch TAN-Generatoren, haben aus Branchensicht aber heutzutage einen gewissen Bäh-Faktor, weil der typische TAN-Generator-Kunde natürlich so ziemlich das Gegenteil von dem Kunden ist, den man im Zweifel sehr viel lieber hat – nämlich den „Ich mache den 0-8-15-Kram inzwischen komplett mobil“-Kunden.

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