Von Heinz-Roger Dohms
Wussten Sie schon, dass die Essener Nationalbank und die Wirecard Bank AG, das Bankhaus Lampe und die Stadtsparkasse Schwedt oder auch die LBBW und die HSBC Deutschland zumindest eine Gemeinsamkeit haben? Die genannten Institute gehören nämlich zu jener Gruppe von Banken, denen die Bafin mehr oder weniger kürzlich eine Ausnahmegenehmigung bei der PSD2 erteilt hat. Sprich: Sie brauchen nicht länger den sogenannten Notfallmechanismus (was es damit auf sich hat: siehe hier) aufrechtzuerhalten.
Hier die komplette Liste (bzw.: Genau genommen handelt es sich um drei Listen, von denen zwei so umfangreich sind, dass wir sie weiter unten verlinkt haben …):
Bank oder Bankengruppe | PSD2-Ausnahme seit … |
Sparkassen und Landesbanken* | 28. Dezember 2020 |
Ebase | 13. Januar 2021 |
Weberbank | 26. Januar 2021 |
Volks- und Raiffeisenbanken sowie weitere Banken, die mit dem genossenschaftlichen IT-Dienstleister, die Fiducia & GAD kooperieren, darunter die Wirecard Bank AG* | 10. Februar 2021 |
Bankhaus J. Faisst | 25. Februar 2021 |
Bankhaus Lampe | 25. Februar 2021 |
Bankhaus Werhahn | 25. Februar 2021 |
Bethmann Bank | 25. Februar 2021 |
Europäisch-Iranische Handelsbank | 25. Februar 2021 |
HSBC Deutschland | 25. Februar 2021 |
Isbank AG Zentrale Frankfurt | 25. Februar 2021 |
Merck Finck Privatbankiers | 25. Februar 2021 |
National-Bank | 25. Februar 2021 |
Oddo BHF-Bank | 25. Februar 2021 |
Ziraat Bank International | 25. Februar 2021 |
Quelle: Bafin
Die Liste mit sämtlichen Sparkassen und Landesbanken, für die die Ausnahme gilt finden Sie hier (PDF); und die Liste mit den VR-Banken und sonstigen „Fiduca-&-GAD-Banken“ haben wir hier (PDF) für Sie verlinkt. Alles mit freundlichem Gruß und ebensolchen Dank an die Bafin, die die Quelle für sämtliche hier verbreiteten Informationen ist.
Bleibt noch die Frage, warum gleich elf Banken die PSD2-Ausnahmegenehmigung am 25. Februar erhalten haben. Wenn wir es richtig verstehen: Das scheinen jene Institute zu sein, die den PSD2-Kram vom Bank-Verlag haben macht lassen, also vom IT-Dienstleister diverser privater Banken hierzulande (siehe auch unseren Alltime-Klassiker „Sicherheitsleck beim Bank-Verlag ermöglichte OLB-Kontenraub“). Wobei: Diese Information bitte mit Vorsicht genießen. Sie stammt nämlich nicht von der Bafin. Sondern das haben wir uns so ein bisschen selbst zusammengereimt.
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