von Heinz-Roger Dohms, 27. März 2018
Sind die Helaba und die LBBW die neuen Low-Performer unter den Landesbanken (jedenfalls unter denen südlich von Norddeutschland)? Sieht so aus, wenn man die 2017er-Ergebnisse der Frankfurter (447 Mio. Euro) und der Stuttgarter (515 Mio. Euro) mit dem der BayernLB (677 Mio. Euro) vergleicht. Nun gibt es für dieses Abschneiden eine Reihe von Gründen, und einige dieser Gründe mögen sogar „operativer“ Natur sein. Bevor sich die Herren Grüntker und Neske (@Fintech-Nerds: Das sind die Chefs von Helaba und LBBW) jetzt aber nicht mehr zum nächsten VÖB-Meeting trauen, wollen wir mal eine Lanze für die beiden brechen. Denn das als schwach empfundene 2017er-Abschneiden hatte nach Recherchen von „Finanz-Szene.de“ mit gewissen, nun ja: bilanz-de-optimierenden Skrupeln zu tun, die die BayernLB eher nicht kennt …
Und zwar:
Es geht um Schuldscheindarlehen, wie sie offenbar von vielen Landesbanken zur Refinanzierung genutzt werden. Die Bank ist also der Schuldner, die Gläubiger sind institutionelle Investoren wie Versicherer oder Pensionskassen. Anders als bei Inhaberschuldverschreibungen handelt es sich bei Schuldscheindarlehen nicht um Anleihen, sondern um Kredite. Das hat zur Folge, dass die Papiere wie andere Kredite auch nach zehn Jahren kündbar sind. Spätestens an dieser Stelle werden Sie nun merken, worauf wir mit unserer umständlichen Erklärung hinauswollen: Viele dieser Kredite wurden um 2006/2007 herum zu den damals üblichen Zinsen aufgenommen – womit die Institute jetzt (wo das Zinsniveau deutlich niedriger ist) vor einer kniffligen Entscheidung standen: Beißen sie noch ein paar Jahre auf die Zähne, um sich ihre Investoren gewogen zu halten (wer weiß, vielleicht kommen ja nochmal Zeiten, in denen Geld kein überschüssiges Gut ist …)? Oder machen sie von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch?
Die BayernLB, das wird jedenfalls in München nicht bestritten, ging letzteren Weg. Sie kündigte also (wie in unserem Newsletter am Freitag schon angedeutet) – und zwar in offenbar beträchtlichem Umfang. So sollen die Kündigungen allein 2017 einen positiven Effekt auf die GuV in hohem zweistelligem Millionenumfang gehabt haben – nachdem der Effekt auch schon 2016 durchaus merklich gewesen sein soll. Dass die Kündigungen legal waren, daran besteht nun nicht der kleinste Zweifel. Und für legitim darf man sie selbstredend auch halten, zumal es sich bei den Gegenparteien ja um keine Lehman-Omas, sondern um Instis handelte. Bloß: Waren die Kündigungen auch tatsächlich „branchenüblich“, wie es in München hinter vorgehaltener Hand heißt?
Offiziell äußern will sich natürlich niemand. In Frankfurt und Helaba geben sich die Aus-dem-Off-Einflüsterer aber durchaus Mühe, den Eindruck zu vermeiden, auch bei Helaba und LBBW sei es zu „branchenüblichen“ Kündigungen gekommen. Im Gegenteil, dort hält man es eher für gute Praxis, die Kredite eben nicht vorzeitig zu kündigen – und genau deshalb habe man das auch nicht gemacht, obwohl es die Gelegenheit 2016 und 2017 gegeben hätte (so wird es jedenfalls behauptet).
Was man hinzufügen muss: Bei der Helaba und der LBBW ging es nach allem, was man hört, um kleinere Volumina als bei der BayernLB. Vielleicht haben sie sich auch darum mit ihren Skrupeln leichter getan.
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