Acht Dinge, die Sie noch zur Silicon Valley Bank wissen sollten

Am Freitag hatten wir exklusiv berichtet, dass die Silicon Valley Bank (SVB) vor dem Markteintritt in Deutschland steht. Hier noch ein paar Dinge, die wir da noch nicht wussten bzw. noch nicht geschrieben hatten:

1.) Wie aus SEC-Filings hervorgeht, läuft der Lizenzantrag bei der Bafin offenbar bereits. In einem Dokument der SVB Financial Group aus dem August ist von einer „Application in progress“ (PDF, Seite 27) die Rede, in einem Dokument von Oktober von einer „Branch application in progress“ (PDF, Seite 28). Die SVB äußert sich hierzu nicht.

2.) Neben dem Commerzbank-Main-Incubator-Gründer Christian Hoppe hat laut LinkedIn auch die frühere Deutsche-Bank-Managerin Katrin Stark (die zuvor Bereichsvorstand bei der Coba war) bei der Silicon Valley Bank angeheuert. Daneben gibt sich bei Linkedin noch eine weitere frühere Deutschbankerin neuerdings als SVB-Mitarbeiterin zu erkennen, nämlich Iris Liliana Bleck. Die SVB äußert sich zu keiner der Personalien.

3.) Wie sich aus Punkt 1 (Bafin-Lizenz …) ergibt, kann an die Spitze der deutschen Silicon Valley Bank eigentlich nur jemand rücken, der den strengen Eignungsrichtlinien der Aufseher entspricht (das ist zumindest unser Verständnis). Wenn Sie nun unter Punkt 2 die LinkedIn-Profile von Herrn Hoppe, Frau Bleck und Frau Stark vergleichen, dann werden Sie feststellen, dass Frau Stark (Ex-Bereichsvorstand Coba …) vor diesem Hintergrund für eine Vorstandsposition tendenziell eher infrage käme als Frau Bleck und Herr Hoppe. Die SVB äußert sich hierzu nicht. Grundsätzlich würde es uns nicht wundern, wenn da, was die Führungsposten angeht, demnächst noch jemand anderes aus den Kulissen träte.

4.) Wo die Silicon Valley Bank sitzen wird? Wenn man nach den bislang veröffentlichten Jobanzeigen geht, dann in Frankfurt. Wissen tun wir es allerdings nicht. Die SVB äußert sich hierzu nicht.

5.) Wie uns ein augenscheinlich sehr gut informierter Leser am Freitagabend zurief, arbeitet (arbeitete?) zumindest ein deutsches Fintech bereits mit Geld der Silicon Valley Bank, nämlich das Münchner Gutschein-Startup Globals Savings Group. Hier der entsprechende Beleg aus 2015 (bitte nicht wundern …, das Unternehmen trat damals noch unter den Markennamen Cuponation auf).

6.) Aus ebenfalls dufter Quelle bekamen wir den Zuruf: „Seit knapp zwei Monaten lässt die Silicon Valley Bank Telefoninterviews bei deutschen Startups durchführen und prüft somit das Marktpotential und die Positionierung.“ Da sich diese Information naturgemäß nicht so leicht überprüfen lässt, fragten wir die SVB, ob das denn so stimmt. Die SVB wollte auch hierzu keine Stellung nehmen.

7.) Wie sich aus unserem Artikel am Freitag herauslesen lässt, waren wir der irrigen Annahme, die Silicon Valley Bank vergebe nicht nur Fremdkapital, sondern trete auch als Equity-Investor aus. Das ist aber falsch, wurde uns von Unternehmensseite mitgeteilt. Der Begriff „Startup-Investor“ ist mithin irreführend, richtig wäre „Startup-Finanzierer“.

8.) Wobei – ist das mit dem „Startup“ überhaupt richtig? Vonseiten der SVB wird nämlich freundlich empfohlen, eher nicht „Startup-Bank“ zu schreiben, denn das sei viel zu kurz gesprungen. Freundlicherweise gibt es parallel zu dem Hinweis auch einen Link, aus dem hervorgeht, dass nur sechs Prozent des Kreditvolumens in „Startups“ fließen und 94 Prozent in „Larger Companies„. Fragt man indes nach, ob die SVB den Begriff „Startup“ womöglich tendenziell ein bisserl enger fasst, kommt heraus, dass bei der SVB alles ab „Serie B“-Finanzierung unter „Larger Companies“ firmiert. Alles eine Frage der Definition also.

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