von Heinz-Roger Dohms, 2. November 2017
Von Stefan Best
Die EU will eine neue Klasse von Bankanleihen schaffen – darauf haben sich Kommission, Parlament und Ministerrat vergangene Woche verständigt.
Es handelt sich dabei um Anleihen, die in der Insolvenzhierarchie zwischen T2-Nachranganleihen und ganz normalen Senior-Anleihen angesiedelt werden. Der Fachbegriff lautet: nicht-bevorrechtigte, vorrangige Schuldtitel. Bei einem Bail-in würden diese neuen Bonds nach den T2-Anleihen, aber vor den Senior-Anleihen zur Verlustabsorption herangezogen oder in Eigenkapital umgewandelt.
Doch warum so kompliziert?
Der Hintergrund ist klar: Um zu verhindern, dass bei einer Bankenschieflage wieder die Steuerzahler einspringen müssen, sollen Europas Geldinstitute verpflichtet werden, stets ein bestimmtes Volumen an Bail-in-fähigen Anleihen vorzuhalten. Dieser sogenannte „MREL-Betrag“ würde meiner Meinung nach am besten und einfachsten mit Eigenkapital oder T2 dargestellt. Die EU-Kommission indes hofft, dass die Banken durch Einführung der neuen Anleihenkategorie günstiger davonkommen.
Dabei argumentiert die Kommission jedoch auf Basis falscher Annahmen. Sie geht davon aus, dass das Ausfallrisiko (das wiederum die Kosten der Anleihe definiert) von der Zusammensetzung der Verbindlichkeiten einer Bank abhängt. Kapitalmarkttheoretiker sind sich hingegen einig, dass das Ausfallrisiko eben nicht von der Zusammensetzung, sondern vom Risiko der Aktiva einer Bank, von ihren Eigenmitteln und von der Höhe der Verbindlichkeit abhängt. Damit läuft die komplette Begründung der Kommission ins Leere.
Es besteht sogar die Gefahr, dass durch die Einführung der neuen nicht-bevorrechtigten vorrangigen Schuldtitel zur Erfüllung der MREL die Umgehungsmöglichkeiten eines Bail-In aufrechterhalten werden sollen. Während nämlich in den Fällen fragwürdiger vorsorglicher Eigenkapitalhilfen wie jüngst bei der Banca Monte dei Paschi di Siena oder sonstiger staatlicher Beihilfen zwar Eigenmittel zum Bail-In herangezogen werden müssen, besteht ohne Abwicklungsbeschluss keine solche Pflicht für sonstige Schuldtitel, selbst wenn diese als MREL anerkannt sind.
Aus Expertensicht erscheint die Einführung der neuen Anleiheklasse daher nicht nur überflüssig sondern schädlich, da sowohl Marktdisziplin als auch Transparenz leiden. Sinnvoll wäre es gewesen, von den Banken zu fordern, die MREL-Vorgaben schlicht durch mehr Eigenmittel zu erfüllen. Stattdessen macht die EU ein ohnehin komplexes Regelwerk nun noch einmal komplizierter.
[Der Autor war Managing Director für Financial Institutions bei der Ratingagentur Standard & Poor’s und lehrt inzwischen an der Wiesbaden Business School. Seine Meinung ist nicht notwendig die der Redaktion. Die Langfassung von Bests Analyse finden Sie in der Fachzeitschrift „Risikomanager“, Ausgabe 9/2017. Der Artikel lässt sich auch kostenpflichtig im Genios-Archiv abrufen.]
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