von Christian Kirchner und Caspar Schlenk, 12. Mai 2021
Die Auseinandersetzung zwischen N26 und der Bafin geht in die nächste Runde. Vor wenigen Minuten veröffentlichte die Finanzaufsicht eine Mitteilung mit folgendem Inhalt: „Die BaFin hat am 11. Mai 2021 gegenüber der N26 Bank GmbH zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angeordnet, angemessene interne Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen und Allgemeine Sorgfaltspflichten einzuhalten. Zur Überwachung der Abarbeitung der Anordnung sowie des Standes der Behebung weiterer festgestellter Mängel wird ein Sonderbeauftragter bestellt.“
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