von Christian Kirchner, 7. Oktober 2021
Was vom BGH-Urteil in Sachen „Prämiensparen“ zu halten ist: Dass Banken und Sparkassen vor dem Bundesgerichtshof die nächste Schlappe erlitten haben, daran gibt es zunächst einmal nichts zu rütteln. Bezogen auf den Fall der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig haben die Richter gestern aufgezeigt, dass bei langfristigen Sparverträgen die Zinsen zu freihändig berechnet wurden – und dass den Kunden dadurch finanzielle Nachteile entstanden sind. Mithin: Die berühmt-berüchtigten Zinsklauseln, auf deren Basis hierzulande in schätzungsweise einer Million Fälle die Zinsen „angepasst“ (und also gesenkt) wurden, sind unwirksam …
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