von Christian Kirchner, 7. November 2019
Ad-hoc: Steuer-Hammer für Crowdfunding-Branche und Broker vom Tisch? Wie der DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler gestern Abend auf seiner Facebook-Seite gepostet hat, können Anleger auch künftig Totalverluste mit steuerlichen Gewinnen verrechnen. Der Plan, genau diese Verrechnung ab 2020 zu streichen, sei aus der entsprechenden Gesetzesinitiative herausgenommen worden, so der Anleger-Lobbyist. Klingt ein wenig technisch, ist aber vor allem für Hop-oder-Top-Modelle (also bei gewissen Formen des Crowdfundings oder auch des Fintech-Brokerage) höchst relevant. Denn: Mit einer asynchronen Besteuerung (Gewinne steuerpflichtig, Verluste unbrauchbar) wäre vielen Kunden die Lust am Investieren und Zocken vergangen. Tünglers Facebook-Eintrag (eine andere Quelle haben wir leider nicht, also die „News“ bitte mit Vorsicht genießen)
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