von Christian Kirchner, 9. Juli 2021
Negativzinsen beim Girokonto sind zulässig! … so hat es das Landgericht Leipzig entschieden. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Sachsen, die sich hierfür die Sparkasse Voigtland ausgesucht hatte – also jenes Institut, das es nicht bei einem Verwahrentgelt von 0,5% belassen, sondern gleich mal 0,7% veranschlagt hatte. Und das bei einem Freibetrag von lediglich 5.000 Euro … Jedenfalls: Auch wenn die Unterlassungsklage gestern gescheitert ist, zeigen sich die sächsischen Verbraucherschützer kampfeslustig und wollen „notfalls bis zur letzten Instanz“ gehen. Und was das bedeuten kann, liebe Bankerinnen und Banker – das haben Sie ja jüngst beim BGH-Urteil zur Zustimmungsfiktion erleben müssen.
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