von Christian Kirchner, 27. August 2021
Wen hat die Bafin jetzt schon wieder auf dem Kieker? Die Finanzaufsicht hat gestern durch die Veröffentlichung von gleich vier Strafmaßnahmen für Aufsehen gesorgt. Konkret handelt es sich um ein Großkreditverbot (siehe hier, verhängt bereits am 19. November vergangenen Jahres), um eine Erhöhung der Eigenmittel-Anforderungen und Beschränkung der Einlagen-Annahme (siehe hier, 25. Mai), um die Verwarnung eines Geschäftsleiters (siehe hier, 28. Juni) sowie schließlich um eine Erweiterung der Beschränkung der Einlagen-Annahme in Kombination mit der Bestellung eines Sonderbeauftragten (siehe hier, 14. Juli). Liest sich für uns als aufsichtsrechtliche Laien so, als hätten die Sanktionen ein um ein und demselben Institut gegolten.
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