Von Heinz-Roger Dohms
Darf man „Bank light“ sagen? Na, sagen wir lieber politisch korrekt „E-Geld-Institute“, sondern gibt es wieder böse Leser-Mails.
Jedenfalls: Laut Bafin-Datenbank gibt es in Deutschland mittlerweile acht Anbieter mit entsprechender ZAG-Erlaubnis. Hier, um wen es sich handelt:
- Concardis
- Deutsche Post Zahlungsdienste
- Esprit Card Service
- First Data
- Payone
- PayCenter
- VR Payment
- Zalando Payments
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