von Bernd Neubacher , 24. Juni 2025
Wenn die Bundesregierung den Bankkunden „mehr Rechte beim Dispo“ einräumen will, wie gestern vermeldet wurde – dann klingt das nicht zwingend nach einem Erfolg der Banken-Lobby. Und in der Tat: Wie aus dem gestern veröffentlichten Entwurf des Justizministeriums zur EU-Verbraucherkredit-Richtlinie hervorgeht, sollen Dispositionskredite seitens der Bank künftig nicht mehr mit unmittelbarer Wirkung gekündigt werden können. Sondern nur noch mit einer Frist von mindestens zwei Monaten. Die Möglichkeit zur unmittelbaren Zwangsvollstreckung soll also künftig entfallen.
Das allerdings ist nur das, was drinsteht in dem Entwurf. Interessanter (und relevanter für die Banken und deren GuV) könnte am Ende sein, was nicht drinsteht.
Sind Sie bereits Abonnent? Hier geht's zum Login!
Finanz-Szene ist das Nr.-1-Medium für Banken und Fintechs. Jetzt Premium-Abonnent werden und Zugang zu allen Inhalten sichern. Ab 9,99 Euro (für den 1. Monat).
Die Artikel von Finanz-Szene sind urheberrechtlich geschützt und nur für den jeweiligen Premium-Abonnenten persönlich bestimmt. Die Weitergabe – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Wie Sie Inhalte rechtssicher teilen können (z.B. via Pressespiegel), erfahren Sie hier.
Danke für Ihr Verständnis. Durch Ihr Abonnement sichern Sie ein Stück Journalismus!