von Christian Kirchner, 30. Juni 2025
„Der satzungsgemäße Auftrag der Sparda-Bank Hamburg ist es, durch großvolumige unternehmerische Beteiligungen an Aushängeschildern des regionalen Fußballbetriebs die Freude und den Stolz der Mitglieder zu mehren.“
Nein, so steht es natürlich nicht in der Satzung der 46-größten genossenschaftlichen Primärbank hierzulande. Zumindest so ähnlich lesen sich allerdings die offiziellen Verlautbarungen zum 30-Mio.-Euro-Investment der Sparda-Bank Hamburg beim Hamburger Sport-Verein. Und tatsächlich stellen sich jenseits individueller Empfindungen (manche HSV-Fans unter den Sparda-Kunden mögen das Investment knorke finden – wohingegen St.-Pauli-Fans und BVR-Funktionäre mutmaßlich anders darüber denken) ein paar handfeste Fragen. Nicht zuletzt: Ist das eigentlich rechtens???
Ein paar Einordnungen zu einem Fall, bei der eine Bank die eigene Satzung überdehnt wie ein Fußballer seine Muskeln bei der Blutgrätsche.
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