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Berenberg räumt Bilanz-Pfusch ein – Abschluss bestätigt Verdachtsmomente

Nach monatelanger Verzögerung hat Berenberg seinen Abschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr veröffentlicht – und räumt darin ungewöhnlich offen schwerwiegendes Fehlverhalten ein. So sei bei der Erstellung des Jahresabschlusses aufgefallen, „dass die Bilanzierung und Bewertung von einzelnen Aktiengeschäften im Eigenbestand der Bank nicht den handelsrechtlichen Vorschriften entsprochen“ habe. Daraufhin habe der Prüfungsausschuss im März eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einer forensischen Sonderuntersuchung beauftragt.

Bei dieser Sonderuntersuchung seien dann vier Problemfelder identifiziert worden:

  • So habe die Bank „im Zusammenhang mit einzelnen Aktientransaktionen intern Umbuchungen mit Ergebniseffekten vorgenommen, ohne dass es anschließend zu einem tatsächlichen Abgang der betroffenen Aktien und einer handelsrechtlichen Ergebnisrealisierung kam“.
  • Zudem sei „eine im Eigenbestand befindliche Wandelanleihe Ende 2025 verkauft und Anfang 2026 zurückgekauft“ worden, „ohne dass tatsächlich ein wirtschaftlicher Eigentumsübergang stattgefunden hat“.
  • Darüber hinaus sei „bereits bei Abschluss von Aktientermingeschäften die erfolgswirksame Realisierung von GuV-Effekten vorgenommen“ worden, „obwohl diese nach dem Realisationsprinzip bei Fälligkeit hätte vorgenommen werden müssen“.
  • Schließlich hätten sich „im Rahmen der Veräußerung eines Anteils an einem verbundenen Unternehmen der Bankengruppe […] Fragen hinsichtlich des wirtschaftlichen Gehalts der Transaktion“ gestellt; dies habe Auswirkungen „auf die aufsichtlichen Eigenkapitalquoten des Konzerns“ sowie auf die Bilanzierung im Konzernabschluss gehabt.

Besonders bemerkenswert ist die Zusammenfassung der Sonderuntersuchung. Demnach habe sich „ein Bild von Maßnahmen“ ergeben, das „wesentlich von der Zielsetzung […] geprägt“ gewesen sei, „regulatorische Eigenmittel- und Eigenkapitalwirkungen zu steuern, Bilanzwirkungen herbeizuführen oder zu vermeiden und in einzelnen Fällen Ergebniswirkungen buchhalterisch zu erzeugen, zu ‚glätten‘ oder zeitlich vorzuziehen“. Zusätzlich habe die mittlerweile demissionierte Geschäftsleitung sogenannte „Organkredite“ genehmigt – sprich Kredite an Mitglieder der Geschäftsleitung selbst. Diese Kredite seien „hinsichtlich der Marktgerechtigkeit“ eingeschränkt gewesen, was bedeuten dürfte, dass sie nicht geringer als marktüblich verzinst waren.

Die letztlich vorgenommenen Korrekturen seien vollständig im Abschluss verarbeitet, wird betont. Der Jahresüberschuss sank um gut drei Viertel auf nur noch 20 Mio. Euro. Als Gründe für das deutlich gesunkene Ergebnis führt Berenberg insbesondere „Effekte aus der Risikovorsorge eines einzelnen Engagements“, die Restrukturierungssituation im Zentralbereich Wealth and Asset Management, eine schwächere Ertragslage in der Investmentbank im vierten Quartal sowie höhere Investitionen in die weitere Modernisierung der IT an (siehe dazu auch unser Stück -> „Do it yourself“ statt Atruvia – Berenberg geht großes Kernbanken-Projekt an).

Zugleich stellt Berenberg heraus, die Eigenkapitalausstattung liege „nach wie vor über den regulatorischen Anforderungen“, die Zahlungsfähigkeit sei jederzeit gewährleistet gewesen, die Liquiditätslage weiterhin komfortabel. Kunden hätten seit dem Bafin-Eingriff am 19. Juni in einem spürbaren, jedoch insgesamt „verkraftbaren Umfang“ Einlagen abgezogen.

Ob die Berenberg Bank auch in Zukunft von „persönlich haftenden Gesellschaftern“ geführt wird (im jetzigen System gibt es weder einen Vorstand noch einen Aufsichtsrat), ist offen. „Die Gesellschafter der Bank wollen künftig eine Struktur einführen, die eine bessere Aufsicht ermöglicht, als es in der bisherigen Struktur möglich war. Dazu und zur Benennung einer neuen Geschäftsleitung wird es in den nächsten Monaten Gespräche zwischen den Gesellschaftern, aber natürlich auch mit den Aufsichtsbehörden geben“, heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten Pressemitteilung.

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