von Heinz-Roger Dohms, 2. März 2022
Jetzt beginnt der Kladderadatsch mit der Entschädigung der (fast ausschließlich deutschen) Sberbank-Einleger: War die Sache mit der Einlagensicherung nicht ganz früher mal so geregelt, dass es so etwas wie einen Selbstbehalt gab? Doch eigentlich gar keine schlechte Lösung, intellektuell und auch sonst so – oder? Kein Sparer müsste fürchten, seine Einlagen komplett zu verlieren. Aber der Zins-Junkie als solcher würde dann halt doch mal überlegen, ob er sein Geld auf der Jagd nach den allerletzten fünf Basispunkten wirklich einem australischen Finanzjongleur oder einer russischen Staatsbank an die Hüfte binden will. Das Kapital könnte fließen, wie es nach der reinen Lehre fließen soll. Aber halt mit Teilkasko statt Vollkasko.
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