von Bernd Neubacher, 19. August 2025
Die Melodie von „Aufsicht light“, dem neuen Hit der Bafin, hat man zwar seit Monaten im Ohr – die Lyrics allerdings waren bislang eher etwas für die Connaisseure. Mal ging es um die Aufhebung der Pflicht zur Erstellung vierteljährlicher „Gesamtrisiko-Berichte“. Mal um die leichtere Anerkennung ausländischer Führungszeugnisse beim Inhaber-Kontrollverfahren. Mal wies die Bafin darauf hin, dass kleine Institute nur noch einen statt zuvor drei „Liquiditäts-Stresstests“ pro Quartal zu absolvieren hätten. Und dann wieder gab sie zu verstehen, dass sie zwei EBA-Richtlinien für etwas übertrieben hält und deshalb die Umsetzung verweigert (es ging um die „EBA/GL/2024/14“ sowie die „EBA/GL/2024/15“, wie die Connaisseure selbstverständlich wissen).
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