Aufsichts-Ticker

Die geplante Neufassung der MaRisk – hier kommen die wichtigsten Änderungen

Die Bafin hat (wie im Februar angekündigt) eine deutlich entschlackte Neufassung ihrer Mindestanforderungen ans Risikomanagement (MaRisk) zur Konsultation gestellt – mit Lockerungen vor allem für „kleine“ (bis maximal  5 Mrd. Euro Bilanzsumme) sowie für „sehr kleine“ Institute (bis maximal 1 Mrd. Euro Bilanzsumme). Also vor allem für viele Sparkassen und Volksbanken.

Hier die wichtigsten Änderungen:

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