von Bernd Neubacher, 3. Juli 2024
Wer die regulatorischen Debatten eher oberflächlich verfolgt, könnte auf die Idee kommen, dass es sich bei internen Rating-Modellen (also bei Modellen, mit denen Banken ihren Kapitalbedarf individuell berechnen) tendenziell um ein Auslaufmodell handelt. Schließlich wurde der sogenannte „Internal ratings-based approach“, kurz: IRB-Ansatz, in den anderthalb Jahrzehnten, die seit der Finanzkrise vergangen sind, oft genug als Teufelszeug gebrandmarkt. Nicht nur von Bankenkritikern aller Provenienz. Sondern zumindest implizit auch von der Aufsicht. So prüfte die bei der Europäischen Zentralbank (EZB) angesiedelte Bankenaufsicht der Eurozone von 2016 an über mehrere Jahre hinweg die internen Modelle von 65 großen europäischen Banken. Dabei stellte sie im Zuge von 200 Vor-Ort-Inspektionen etwa 5.800 (!) aufsichtliche Verstöße fest, ein Drittel davon schwerwiegend. Dazu passte, dass die Europäische Bankenbehörde (EBA) ebenfalls 2016 ihr sogenanntes „IRB Repair Program“ in Angriff nahm (das heute immer noch läuft). Ebenso, dass „Basel III“ den Spielraum bei der Nutzung interner Modelle deutlich einschränken wird. Folglich verwundert auf den ersten Blick kaum, dass der private Bankenverband erst neulich eine „generelle Entwicklung“ hin zu „einfacheren Ansätzen der Eigenkapital-Berechnung“ diagnostizierte. Siehe zum Beispiel die Deutsche Pfandbriefbank, die dem sogenannten „A-IRB-Ansatz“ (das „A“ steht für „Advanced“) sogar vollends abschwören will und dafür sogar einen mutmaßlich sehr viel höheren Kapitalbedarf in Kauf nimmt (siehe –> PBB schlittert schon ins nächste Problem).
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