von Bernd Neubacher , 20. Juli 2026
Dass der EU-Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Bankensektors nicht der ganz große Wurf werden würde – das hatte sich im Vorfeld ja schon abgezeichnet (siehe am Freitag unser Briefing –> Die Wettbewerbsfähigkeit der Banken – bleibt Sache der Banken). Gleichwohl finden sich in der am Freitag veröffentlichen finalen Fassung des Berichts dann doch ein paar interessante und tendenziell bankenfreundliche Punkte, die in der Entwurfsfassung noch gefehlt hatten. Kleine Würfe, wenn man so will.
Einer davon betrifft die Leverage Ratio, also die ungewichtete Verschuldungsquote, die vereinfacht ausgedrückt das Eigenkapital einer Bank ins Verhältnis zu deren Bilanzsumme setzt. Dazu muss man wissen: Vor drei Jahren hatten die Regulierer die Leverage Ratio um eine zusätzliche, institutsspezifische Kapitalanforderung ergänzt – nämlich um den sogenannten Pillar-2-Zuschlag, den man bis dahin nur aus der Berechnung der eigentlichen (also der gewichteten) harten Kernkapitalquote CET1 kannte. Inwiefern es wirklich Sinn hat, diese Anforderung auch auf die ungewichtete Quote draufzuschlagen, war von Anfang an umstritten. Und tatsächlich entwickelte das neue Instrument in der aufsichtlichen Praxis eher wenig Relevanz.
So erhebt die EZB aktuell bei nur sieben der 25 deutschen Banken, die sich unter ihrer direkten Aufsicht befinden, den besagten Zuschlag – und selbst da fällt er überschaubar aus. Konkret: Die Frankfurter EU-Hubs von Citigroup, J.P. Morgan, Goldman Sachs, Morgan Stanley und UBS haben – zusätzlich zur Leverage Ratio von 3,0% – noch jeweils 20 Basispunkte Eigenkapital vorzuhalten, bei der Deutschen Bank und der Commerzbank sind es je 10 Basispunkte.
Wenn die EU in ihrem Bericht nun also konkret vorschlägt, die Pillar-2-Anforderung wieder abzuschaffen (wohlgemerkt nur bei der ungewichteten, nicht bei der gewichteten Kapitalquote), dann wird das zwar keinen relevanten Push für die Wettbewerbsfähigkeit bringen. Aber die Maßnahme tut auch niemandem weh, nimmt tatsächlich ein wenig Komplexität aus der Sache – und nicht zuletzt darf man den kleinen Wurf auch als kleinen Erfolg für Bafin und Bundesbank werten. Die hatten sich im letzten Jahr vehement dafür ausgesprochen, die Kapitalpuffer-Regeln zu vereinfachen. Zumindest in diesem einen Punkt scheinen sie erhört worden zu sein.
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