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Kommen Banken und Sparkassen beim Dispo-Kredit auch diesmal wieder davon?

Wenn die Bundesregierung den Bankkunden „mehr Rechte beim Dispo“ einräumen will, wie gestern vermeldet wurde – dann klingt das nicht zwingend nach einem Erfolg der Banken-Lobby. Und in der Tat: Wie aus dem gestern veröffentlichten Entwurf des Justizministeriums zur EU-Verbraucherkredit-Richtlinie hervorgeht, sollen Dispositionskredite seitens der Bank künftig nicht mehr mit unmittelbarer Wirkung gekündigt werden können. Sondern nur noch mit einer Frist von mindestens zwei Monaten. Die Möglichkeit zur unmittelbaren Zwangsvollstreckung soll also künftig entfallen.

Das allerdings ist nur das, was drinsteht in dem Entwurf. Interessanter (und relevanter für die Banken und deren GuV) könnte am Ende sein, was nicht drinsteht.

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