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„Lex Unicredit“: Bund plant nach Coba-Attacke eine Verschärfung der Meldepflicht

Die Bundesregierung will einen heimlichen Positionsaufbau wie im Fall des Unicredit-Angriffs auf die Commerzbank in Zukunft erschweren. Hintergrund: Bislang ist es so, dass Investoren zwar den Erwerb von Aktien ab einer Schwelle von 3% melden müssen – bei Derivaten bzw. bei der Summe aus Aktien und Derivaten greift die Meldepflicht jedoch erst ab einer Grenze von 5%. Genau diese Unterscheidung hatte sich die Unicredit bei ihrem „Anschleichen“ an die Commerzbank zunutze gemacht.

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