Daten & Research

Postbank, Payone, N26: Wie die Bafin das Beißen (oder wenigstens das Brüllen) lernte

Kleines Zwischenfazit gefällig? Gut 24 Monate, nachdem Mark Branson die Führung der Bafin übernommen hat? An Anlässen mangelt’s schließlich nicht!

Siehe:

  • Die größte Bank der Republik (sprich: die Deutsche Bank) – gerade erst wegen der chaotischen Zustände bei der Postbank von der Bafin scharf angegangen
  • Das größte Fintech der Republik (sprich: N26) – weiterhin und somit quasi seit Anbeginn der „Ära Branson“ unter einem von der Bafin auferlegten Neukunden-Deckel lebendig begraben
  • Der größte Acquirer der Republik (sprich: der Sparkassen-Acquirer Payone) – just dieser Tage von der Bafin öffentlich abgewatscht und mit einem partiellen Neukunden- und sogar Transaktionsverbot belegt

Dabei ist gerade der letzte Fall interessant. Denn: Einerseits widerspricht er einer gerade in Berlin beliebten Klage über die Bafin (die Fintechs werden verprügelt und die Sparkassen verhätschelt). Andererseits befeuert er eine aktuell bei Payment-Managern beliebte Klage über dieselbe Bafin (nämlich: dass unter deutschem Aufsichtsregime margenträchtiges Geschäft schlechterdings kaum noch möglich sei).

Jedenfalls und wie auch immer: Ja, klar, auch in früheren Zeiten war die Bafin nicht immer nur der Papiertiger, als der er bisweilen verspottet wurde, erinnert sei an das Duell „Menke vs. Jain“. Gleichwohl verfestigt sich der Eindruck, dass der Bonner Tiger inzwischen das Beißen, zumindest aber das Brüllen („Rooaaarrr!“) gelernt hat. Während aufsichtliche Maßnahmen früher nur in Ausnahmefällen publik gemacht wurden, ist dies heute die Regel. Mit der Folge, dass in der „Ära Branson“ im Schnitt zwei bis drei Banken pro Monat öffentlich an den Pranger gestellt werden – so viele waren es früher pro Jahr. Und was hinzukommt: Das Wording dieser Verlautbarungen ist heutzutage nicht nur ziemlich explizit (man achte auf die rechte Spalte), sondern wurde zuletzt tendenziell auch immer schärfer (man achte auf die Fettungen in der rechten Spalte).

Hier die Übersicht, basierend auf insgesamt 80 Fällen seit 2017 (die jüngsten Anwürfe gegen die Deutsche Bank übrigens sind in der Tabelle nicht aufgeführt, weil sie nicht als aufsichtliche Maßnahme, sondern in Gestalt eines Verbraucher-Information daherkamen):

 

Wann Institut Sanktion Vorwurf
2023 Payone Transaktions- und Neukundenverbot Gravierende Defizite bei Einhaltung und Umsetzung der erforderlichen verstärkten Sorgfaltspflichten nach dem GWG“
Ebase Anordnung zur besseren Organisation des Geschäfts, höhere Anforderungen an die Eigenmittel „Vorgaben des KWG nicht erfüllt. Systeme und Prozesse waren teilweise nicht vorhanden.“
Grenke Geldbuße „Bei Aufbewahrung von Aufzeichnungen aus Videoident-Verfahren gegen OWiG und GwG verstoßen.“
Bank of China Geldbuße „Großkreditobergrenze überschritten und damit gegen die Anforderungen der CRR verstoßen.“
Bank Sepah-Iran Geldbußen „Meldungen zur Risikotragfähigkeit mehrfach nicht richtig und nicht rechtzeitig abgegeben.“
Eurocity Geldbuße „Obergrenze für Großkredite überschritten.“
Varengold Transaktionsverbot Systematische und gravierende Defizite bei Einhaltung und Umsetzung geldwäscherechtlicher Anforderungen.“
Landw. Rentenbank Anordnung zur besseren Organisation des Geschäfts, höhere Anforderungen an die Eigenmittel „Prozesse des IT-Sicherheits-Managements und des Auslagerungs-Managements im IT-Bereich entsprechen nicht den KWG-Vorgaben.“
Umweltbank Höhere Anforderungen an die Eigenmittel „Gesetzliche Vorgaben des KWG nicht in allen geprüften Bereichen erfüllt.“
Bankhaus Obotritia Geldbuße „Verspätete Mitteilung über Zusammensetzung des Aufsichtsrats und Verstoß gegen Kreditobergrenze.“
Kreissparkasse Groß-Gerau Geldbuße „Verstoß gegen die Pflichten des GWG.“
N26 Bank Geldwäscherechtliche Maßnahmen (…) verlängert und in Teilen konkretisiert „Anordnung ergeht auf Grundlage von GWG und KWG.“
Volksbank Senden Zusätzliche Eigenmittel „KWG-Vorgaben an ordnungsgemäße Geschäftsorganisation in den geprüften Teilbereichen nicht erfüllt.“
Donner & Reuschel Anordnung zur besseren Organisation des Geschäfts, höhere Anforderungen an die Eigenmittel „Prozessabläufe im Kreditgeschäft entsprechen nicht den KWG-Vorgaben.“
KEB Hana Bank Geldbuße „Obergrenze für Großkredite überschritten.“
Nomura Europe Anordnung zur besseren Organisation des Geschäfts, höhere Anforderungen an die Eigenmittel „Gesetzliche Vorgaben des KWG nicht in allen geprüften Bereichen erfüllt.“
Woori Bank Europe Anordnung zur besseren Organisation des Geschäfts, Fristsetzung „Geschäftsleitung und Geldwäschebeauftragter haben die GWG-Pflichten nicht ausreichend beachtet.“
Bank of China Anordnung zur besseren Organisation des Geschäfts, Fristsetzung „Die Pflichten des GWG nicht ausreichend beachtet.“
Pax-Bank Höhere Anforderungen an die Eigenmittel „Die Vorgaben des KWG nicht in allen geprüften Bereichen erfüllt.“
Oddo BHF Anordnung zur besseren Organisation des Geschäfts, höhere Anforderungen an die Eigenmittel „Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation nicht in allen geprüften Bereichen gegeben.“
FlatexDegiro Sonderbeauftragter, Anordnung zur besseren Organisation des Geschäfts, höhere Anforderungen an die Eigenmittel Schwerwiegende Mängel im internen Kontrollsystem, im aufsichtlichen Meldewesen und in der Geldwäscheprävention.“
C24 Bank Anordnung zur besseren Organisation des Geschäfts, höhere Anforderungen an die Eigenmittel „Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation nicht gegeben.“
Solarisbank Sonderbeauftragter, Anordnung zur besseren Organisation des Geschäfts, Beschränkung der Kooperationen Fortlaufender Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation.“
Deutsche Handelsbank Geldbußen „Auf Grundlage des KWG.“
2022 Standard Chartered Frankfurt Höhere Anforderungen an die Eigenmittel „Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation nicht in allen geprüften Bereichen gegeben.“
Fidor Bank Bußgelder in Höhe von insgesamt 3.751.500 Euro „(Auf Grundlage des) Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten.“
Stadtsparkasse Haltern am See Höhere Anforderungen an die Eigenmittel „Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation.“
FIL Fondsbank Anordnung zur besseren Organisation des Geschäfts „Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation in den geprüften Bereichen nicht gegeben.“
M.M. Warburg Mängelbeseitigung innerhalb einer festgelegten Frist „Mängel, die einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation im IT-Bereich entgegenstehen.“
Baader Bank Anordnung zur besseren Organisation des Geschäfts, höhere Anforderungen an die Eigenmittel „Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation nicht in allen geprüften Bereichen gegeben.“
Akbank Anordnung zur besseren Organisation des Geschäfts, Mängelbeseitigung „Verstöße gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation.“
Concardis Anordnung zur besseren Organisation des Geschäfts, Mängelbeseitigung „Mängel bei Umsetzung geldwäscherechtlicher Verpflichtungen, insbesondere in Bezug auf Transaktions-Überwachung und sonstige interne Sicherungsmaßnahmen.“
Deutsche Bank Spezifische Maßnahmen „(Auf Grundlage des) Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten.“
Standard Chartered Frankfurt Mängelbeseitigung „Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation nicht in allen geprüften Bereichen gegeben.“
Leasys S.p.A Geldbuße „Auf Grundlage des GWG.“
Volksbank Spree-Neiße Höhere Anforderungen an die Eigenmittel „Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation nur mit Einschränkungen gegeben.“
Ziraat Bank International Höhere Anforderungen an die Eigenmittel „Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation nicht in allen geprüften Bereichen gegeben.“
Unzer E-Com Geldbuße „Auf Grundlage des ZAG.“
M.M. Warburg Höhere Anforderungen an die Eigenmittel „Gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verstoßen.“
Clearstream Banking Vorhalten zusätzlicher Eigenmittel „Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation nicht in allen geprüften Bereichen gegeben.“
DZ Bank Anordnung Mängelbeseitigung „Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kundinnen und Kunden verletzt.“
Raiffeisenbank Raisting Höhere Anforderungen an die Eigenmittel „Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation in den geprüften Bereichen nicht gegeben.“
WDB Abwicklungs AG Zwei Bußgelder in Höhe von insgesamt 30.000 Euro „Auf Grundlage des KWG“.“
Stifel Europe Höhere Anforderungen an die Eigenmittel, Mängelbeseitigung „Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation nicht in allen Bereichen gegeben.“
Hannoversche Volksbank Höhere Anforderungen an die Eigenmittel „Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation derzeit nicht gegeben.“
Quirin Bank Anordnung zur besseren Organisation des Geschäfts, höhere Anforderungen an die Eigenmittel „Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation nicht in allen geprüften Bereichen gegeben.“
Investitionsbank Berlin Anordnung zur besseren Organisation des Geschäfts, höhere Anforderungen an die Eigenmittel „Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation sowie die Angemessenheit der Vorkehrungen bei Auslagerungen nicht in allen geprüften Bereichen gegeben.“
Fondsdepot Bank Höhere Anforderungen an die Eigenmittel „Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation nicht in allen geprüften Bereichen gegeben.“
Ziraat Bank Sonderbeauftragter, Anordnung zur besseren Organisation des Geschäfts, Geldwäsche-Pflichten “Gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verstoßen.“
Swiss Euro Clearing Bank Höhere Anforderungen an die Eigenmittel „Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation nicht in allen geprüften Bereichen gegeben.“
IKB Höhere Anforderungen an die Eigenmittel „Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation nicht in allen geprüften Bereichen gegeben.“
Solarisbank Höhere Anforderungen an die Eigenmittel Zahlreiche organisatorische Mängel festgestellt. Diese belegten eine nicht-ordnungsgemäße Geschäftsorganisation.“
Stadtsparkasse Bad Pyrmont Höhere Anforderungen an die Eigenmittel „Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation.“
Raiffeisenbank im Hochtaunus Höhere Anforderungen an die Eigenmittel „Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation nicht in allen geprüften Bereichen gegeben.“
Varengold Höhere Anforderungen an die Eigenmittel „Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation nicht in allen geprüften Bereichen gegeben.“
Grenke Bank Anordnung zur besseren Organisation des Geschäfts, höhere Anforderungen an die Eigenmittel Zahlreiche organisatorische Mängel belegten eine nicht ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und organisatorische Mängel in der Geldwäsche-Prävention“
Volksbank Ober-Mörlen Kapitalzuschlag „Verstoß gegen die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation“
M.M. Warburg Höhere Anforderungen an die Eigenmittel „Gegen die Anforderungen der Großkreditobergrenze und gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verstoßen.“
2021 Bankhaus Obotritia Anordnung zur besseren Organisation des Geschäfts „Gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verstoßen.“
N26 Bank Wachstums-Beschränkung, Sonderbeauftragter „Mängel insbesondere im Risikomanagement in den Bereichen IT und Auslagerungs-Management.“
VTB Bank Maßnahmen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismus-Finanzierung „Auf Grundlage des GWG.“
Bank Melli Iran (Hamburg) Kreditverbot „Verletzung des Vieraugenprinzips und Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation.“
N26 Bank Bußgeld (4.250.000 €) „Auf Grundlage des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten.“
N26 Bank Maßnahmen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismus-Finanzierung, Sonderbeauftragter „Defizite im EDV-Monitoring sowie bei der Identifizierung und Verifizierung von Kunden, (Mängel bei der) Einhaltung geldwäscherechtlicher Verpflichtungen.“
Wirecard Bank Bußgeld (60.000 €) „Auf Grundlage des KWG.“
Deutsche Bank Maßnahmen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismus-Finanzierung „Auf Grundlage des GWG.“
Greensill Bank Verbot der Nutzung von Sicherheiten zur Minderung des Kreditrisikos.“ „Beruhend auf dem KWG.“
Greensill Bank Maßnahmen zur Risikobegrenzung Beruhend auf dem KWG.“
Piraeus Bank A.E. (Frankfurt) Maßnahmen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismus-Finanzierung „Auf Grundlage des GWG.“
Goldman Sachs Bank Europe Maßnahmen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismus-Finanzierung „Auf Grundlage des GWG.“
2020 Deutsche Handelsbank Maßnahmen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismus-Finanzierung „Auf Grundlage des GWG.“
VPE Wertpapierhandelsbank Erlaubnis zum Erbringen des Finanzkommissions-Geschäfts aufgebhoben „Beruhend auf dem KWG.“
Barclays Bank Ireland PLC (Frankfurt) Maßnahmen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismus-Finanzierung „Auf Grundlage des GWG.“
2019 National Bank of Pakistan (Frankfurt) Kreditverbot „Beruhend auf dem KWG.“
Deutsche Bank Ergänzung des Mandat des Sonderbeauftragten „Auf Grundlage des GWG bzw. des KWG.“
2018 Deutsche Bank Maßnahmen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismus-Finanzierung, Sonderbeauftragter „Auf Grundlage des GWG bzw. des KWG.“
Oyak Anker Bank Großkreditverbot „Gegen das Vier-Augen-Prinzip und somit gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verstoßen.“
2017 Bank Sepah-Iran (Frankfurt) Kreditverbot „Gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäfts-Organisation sowie gegen das Vieraugenprinzip verstoßen.“
Vietnam Joint Stock Commercial Bank Großkreditverbot „Beruhend auf dem KWG.“
CACEIS Bank Deutschland Bußgeld (105.000 €) „Beruhend auf dem KWG.“

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Glossar:

  •  KWG: Kreditwesengesetz
  • GWG: Geldwäschegesetz
  • OWiG: Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
  • ZAG: Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
  • CRR: EU-Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation)

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