von Eddie Dubiel, 1. September 2022
Im April letzten Jahres gab es für hiesige Banken und Sparkassen ein wegweisendes BGH-Urteil (Az.: XI ZR 26/20), das im Wesentlichen die stillschweigende Zustimmung für Entgelt- und Vertragsänderungen in den AGBs für unwirksam erklärte. Um auch weiterhin gesetzeskonform zu agieren, sind Banken und Sparkassen entsprechend gefordert, die aktive Zustimmung ihrer Kundinnen einzuholen. Als Alternativen blieben nur die Beendigung der Geschäftsbeziehung oder ein Rückzug auf die Rechtsauffassung des konkludenten Handelns bei den Kundinnen, die auch nach Ankündigung der AGB-Änderungen oder Preisanpassungen ihr Konto weiterhin nutzen (siehe auch bei Finanz-Szene -> “Konkludentes Handeln”: Wie Banken das BGH-Urteil umdeuten).
Während bei der Kündigung des Kontos der Anspruch auf etwaige Rückzahlungen bestehen bleibt, ist die Annahme konkludenten Handelns noch mit Rechtsunsicherheiten besetzt. Als Königsweg dürfte somit unverändert die Einholung der aktiven Zustimmung von Kundinnen und Kunden gelten.
Die Herausforderung für Banken und Sparkassen liegt darin, über eine meist sehr heterogene Kundschaft hinweg eine hohe Zustimmungsquote zu erreichen und dabei den Aufwand möglichst gering zu halten. Schließlich geht es vereinfacht betrachtet bloß um ein simples Häkchen der jeweiligen Kundin. Die naheliegende Lösung aus Aufwandssicht: Einbindung der Zustimmungsmöglichkeit ins bestehende Online-Banking. Das Problem könnte für die Banken und Sparkassen damit prinzipiell gelöst sein, wären da nicht zwei neue Probleme:
Da im Gegenzug auch ein rein papierhafter Prozess jegliche sinnvolle Aufwandsdimension auf Instituts- und vor allem auch auf Kundinnenseite sprengen würde, bleibt den Instituten nur der Weg in eine stärker multikanal-gedachte und umgesetzte Lösung.
Die drei Kernelemente einer zielführenden Zustimmungslösung lassen sich folgendermaßen umreißen:
Die Aufmerksamkeit der Kundinnen ist ein knappes Gut. Insbesondere bei einem rechtlich getriebenen Thema, das sich dem tatsächlichen und weitergehenden Interesse vieler Kundinnen entzieht. Die angesprochene Heterogenität in der Kundschaft der meisten Institute erfordert in diesem initialen Schritt der Ansprache ein hohes Maß an Kreativität und eine Vielzahl an Kanälen. Grundsätzlich gilt: Viel hilft viel. Allerdings sollte mit Blick auf die Kosteneffizienz von einer vollständigen Ausschöpfung sämtlicher Ansprachemöglichkeiten abgesehen und in jedem Fall eine kaskadierende Abstufung von digital zu analog vorgesehen werden. Denn die digitale Ansprache ist meist mit sehr geringen Kosten versehen und bietet gleichzeitig die beste User Experience, um von einer digitalen Ansprache in eine digitale Zustimmung zu kommen.
Die Tatsache, dass die Online-Banking-Quoten teilweise noch gering sind, gleichzeitig aber die allgemeine Online-Durchdringung sich in Deutschland Richtung 100% bewegt, spricht für eine Zustimmungseinholung über einen digitalen Touchpoint. Die entsprechende Lösung sollte möglichst für alle Kundinnen erreichbar, die Zustimmung mit geringstmöglichem (Klick-)Aufwand verbunden sein. Vorteile eines solchen Verfahrens: Die Zustimmung ist rechtssicher dokumentiert und für Bank oder Sparkasse einfach zugänglich und weiterverarbeitbar. Allerdings ist für eine umfassende Erreichbarkeit aufgrund der geringen Online-Banking-Quote eine Lösung außerhalb des Online-Bankings erforderlich. Es bedarf in diesem Fall einer separaten Web-Applikation. Eine solche lässt sich in der Regel allerdings unkompliziert aufsetzen – insbesondere wenn die Bank oder Sparkasse einem Hosting in der Public Cloud gegenüber offen ist.
Darüber hinaus erfordern zwei Umstände einen langfristigeren Blick auf das Thema Zustimmung:
Ob eine Bank oder Sparkasse letztlich nur den gesetzlichen Rahmen füllt oder das Thema weiter fasst – der Wegfall der Zustimmungsfiktion bringt in jedem Fall den notwendigen Handlungsbedarf, um neue Wege zu beschreiten, schnelle Lösungen kundenorientiert umzusetzen.
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*Dr. Eddie Dubiel ist CEO von zeb.applied, der Digitaltochter der Strategie- und Managementberatung zeb. Diese gehört zu den „Premium-Partnern“ von Finanz-Szene. Mehr zu unserem Partner-Modell erfahren Sie hier.
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