von Eddie Dubiel, 1. September 2022
Im April letzten Jahres gab es für hiesige Banken und Sparkassen ein wegweisendes BGH-Urteil (Az.: XI ZR 26/20), das im Wesentlichen die stillschweigende Zustimmung für Entgelt- und Vertragsänderungen in den AGBs für unwirksam erklärte. Um auch weiterhin gesetzeskonform zu agieren, sind Banken und Sparkassen entsprechend gefordert, die aktive Zustimmung ihrer Kundinnen einzuholen. Als Alternativen blieben nur die Beendigung der Geschäftsbeziehung oder ein Rückzug auf die Rechtsauffassung des konkludenten Handelns bei den Kundinnen, die auch nach Ankündigung der AGB-Änderungen oder Preisanpassungen ihr Konto weiterhin nutzen (siehe auch bei Finanz-Szene -> “Konkludentes Handeln”: Wie Banken das BGH-Urteil umdeuten).
Sind Sie bereits Abonnent? Hier geht's zum Login!
Finanz-Szene ist das Nr.-1-Medium für Banken und Fintechs. Jetzt Premium-Abonnent werden und Zugang zu allen Inhalten sichern. Ab 9,99 Euro (für den 1. Monat).
Die Artikel von Finanz-Szene sind urheberrechtlich geschützt und nur für den jeweiligen Premium-Abonnenten persönlich bestimmt. Die Weitergabe – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Wie Sie Inhalte rechtssicher teilen können (z.B. via Pressespiegel), erfahren Sie hier.
Danke für Ihr Verständnis. Durch Ihr Abonnement sichern Sie ein Stück Journalismus!