von Heinz-Roger Dohms, 17. Juni 2020
Als wir die „DDos“-Attacke auf die DKB Anfang dieses Jahres in der uns eigenen Naivität als „Hacker-Angriff“ klassifizierten – da mussten wir uns von einem ausgewiesenen Hacker belehren lassen, dass die Verwendung des Begriffs eher unangemessen sei. Weil: Um eine „Distributed Denial-of-Service“-Attacke auszuführen, brauche es „kein vertieftes Hacker-Wissen“. Das bekomme unter Umständen auch ein halbwegs pfiffiger Nachwuchs-Nerd (Szene-Jargon: „Script-Kiddie“) hin …
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