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Wie es bei N26 nach der neuerlichen Bafin-Ohrfeige weitergeht

Um die gestrige Bafin/N26-Meldung einzuordnen, sollte man zwei Jahre zurückblenden – ins Frühjahr 2021. Die Berliner Neobank litt damals unter zwei ungelösten Konflikten, nämlich einem externen (mit der Aufsicht) sowie einem internen zwischen den tendenziell wachstumsfixierten Startup-Jungs auf der einen und den tendenziell regeltreuen Bankern auf der anderen Seite. Das Naheliegende wäre vermutlich gewesen, den äußeren Konflikt zu lösen (oder dies wenigstens zu versuchen), indem man im Inneren die Rolle der Banker gestärkt hätte.

Stattdessen: Gingen damals ausgerechnet die Chefs der bafin-lizenzierten hauseigenen Banktochter von Bord (nämlich der frühere DAB-Bank-CEO Markus Gunter und der langjährige DZ-Bank-Manager Richard Groeneveld) – und wurden ersetzt durch den nicht nur tendenziell wachstumsfixierten Co-Gründer Maximilian Tayenthal sowie „Chief Banking Officer“ Thomas Grosse, dessen Vita vier Jahre bei Google, aber auch sechs Jahre bei der Deutschen Bank auswies und der in dem internen Konflikt mutmaßlich irgendwo zwischen den beiden Fraktionen stand. Das Kalkül lautete also: Zwei Banker raus, dafür anderthalb Startups-Jungs und ein halber Banker rein – und dann läuft das mit der Bafin

Wie man weiß, ist dieses Kalkül, nun ja, zumindest nicht zu 100% aufgegangen. Im November 2021 verhängte die Bafin ihren berühmt-berüchtigten Wachstumsdeckel (der besagt, dass N26 nicht mehr als 50.000 Kunden pro Monat hinzugewinnen darf); Ende 2022/Anfang 2023 verließen gleich mehrere Topmanager das Haus – darunter der halbe Banker Thomas Grosse; und gestern nun hat die Bafin eine Maßnahme von Ende März veröffentlicht, wonach sie N26 andauernde Probleme bei der Geldwäsche-Prävention unterstellt und darum das Wachstumslimit aufrechterhält.

Wie irre das alles ist, wird klar, wenn man sich vor Augen führt, dass die erste Bafin-Anordnung gegenüber N26 vom 22. Mai 2019 stammt – das größte deutsche Fintech also seit nunmehr 50 (!) geschlagenen Monaten vergeblich versucht, seine Probleme bei der Geldwäsche-Prävention vollständig abzuarbeiten. In normalen Unternehmen wären vermutlich längst Köpfe gerollt. Bei N26 allerdings gehören die einzigen Köpfe, die man plausiblerweise noch rollen lassen könnte, den beiden Gründern – für die indes, analog zum Papst in der katholischen Kirche, das Infallibilitätsdogma gilt .

Und nun? Dürfte N26 bemüht sein, schnellstmöglich einen zweiten Vorstand für die Banktochter zu präsentieren. Und zwar einen richtigen Banker – oder besser noch eine richtige Bankerin. Darüber hinaus bleibt der Neobank einstweilen nur der Hinweis, dass die Bafin ihr in der gestrigen Mitteilung jenseits des fetten Rüffels auch „einige Fortschritte“ attestiert und es an einer Stelle heißt: „Stellt der Sonderbeauftragte bzw. die Bafin fest, dass das Institut angemessene Fortschritte bei der Mängelbeseitigung macht, kann die Neukundenwachstums-Beschränkung gelockert werden.“ Es ist also noch nicht alles verloren.

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