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Wird „Request to Pay“ das nächste große Ding im Zahlungsverkehr? Ein Deep Dive

Die Debatten gewinnen an Fahrt. Ist „Request to Pay“ das neue heiße Eisen im Zahlungsverkehr – oder doch nur ein Glühwürmchen? Und womit haben wir es überhaupt zu tun: Mit einem innovativen Zahlverfahren – oder bloß mit einem Nachrichtenformat?

An drängenden Fragen jedenfalls mangelt es nicht. Wie wird sich „“Request to Pay“ als neues Instrument des deutschen bzw. europäischen Zahlungsverkehrs in den Markt einfügen? Welche Hindernisse sind noch zu nehmen, wie sieht der Umsetzungsstatus aus, wie verhält sich der Wettbewerb?

All diese Fragen haben wir analysiert. Und zwar als Analogie zu einem Theaterstück, dessen wesentliche Protagonisten …

  • der European Payment Council (als „Graf EPC“)
  • des Grafen Mündel (das „Request to Pay“-Verfahren“)
  • die umworbene „Maid“ (also die Zahlungspflichtigen)
  • sowie die Payment Service Provider
  • und die Banken

… sind. Und natürlich dürfen wir auch den Ermittler, Monsieur „Le Inspecteur“, in dem Schauspiel nicht vergessen.

Theater sind oft nur Abbilder unserer alltäglichen Lebensumstände. Und da auch in der Welt der Zahlungsabwicklung diese gespiegelte Realität ihr „Vorbild“ sucht, hat sich mit „Request to Pay“ das passende Szenario für dieses Schauspiel gefunden.

Die Protagonisten

  • Graf EPC: Das European Payments Council (EPC) hat als Konspirant der European Banking Authority im November 2020 die erste Version des „SRTP Scheme Rulebooks“ veröffentlicht. Zwei Jahre später wurde bereits die vierte Version dieses Regelwerks herausgegeben. Mit diesem Regelwerk beschreibt das EPC die Nachrichtenformate im SEPA-Framework, die als Basis des Nachrichtenaustausches von „Request to Pay“ definiert wurden. Graf EPC ist immer bemüht, die Leiden seiner Jünger – in unserem Fall der zahlungswilligen Europäer – zu erkennen und zu deren Gunsten dann ein Regelwerk zu entwerfen, das das angenommene Leid lindern soll. Ein durchaus lobenswertes Ziel, was aber in der Umsetzung bislang nicht immer so einfach realisierbar war. Obwohl in der Vergangenheit alle Bemühungen unseres Grafen EPC immer durch die kundenorientierte Motivation begründet und somit aller Ehren wert waren, hat sich leider mehrfach zu Ungunsten seiner ihm Schutzbefohlenen die Umsetzung der Ziele nicht immer zielorientiert realisieren lassen, da es an Details in des Grafens Vorgaben fehlte (z.B. bei der SEPA-Einführung, Target2 etc.).
  • Des Grafen Mündel „Request to Pay”: Wie in jedem guten Krimi gibt es auch in diesem Mordfall den attraktiven jungen Grafen, den alle umgarnen –„Request to Pay“ sein Name. Das Mündel umgibt sich hier aber mit falschen Lorbeeren, denn eigentlich ist „Request to Pay“ gar kein Zahlverfahren, sondern vielmehr ein Nachrichtenformat, welches dem Zahlungsempfänger ermöglicht, den Zahlungspflichtigen zu einer Zahlung aufzufordern. Ob der Zahlungspflichtige diese Aufforderung annimmt und in welcher Form er dieser Aufforderung nachkommt, wird allerdings nicht über das „Request to Pay“ Nachrichtenformat übermittelt. Nichtsdestotrotz bewirbt und fördert der Graf die Attraktivität seines Mündels bei den europäischen Banken, da diese die Popularität durch den Einsatz in ihren Häusern befeuern sollen.
  • Die europäischen Banken: Die europäischen Banken sollen in unserem Stück die Rolle der potenziellen Unterstützer des Mündels einnehmen. Die schwindende Attraktivität des Bargelds hat den Banken schmerzlich vor Augen geführt, wie Zahlungsverkehrs-Volumina an bankenfremde Zahlungsinstrumente abgegeben werden mussten. Die europäischen Banken sehen mit „Request to Pay“ einen Weg, die Attraktivität des Bankkontos wieder mehr in den Vordergrund zu schieben. Man baut darauf, dass mit der Zahlungsaufforderung auch direkt oder zumindest vermehrt eine direkte Überweisung (SCT Inst oder SCT) vom eigenen Girokonto ausgelöst wird. Diese Strategie bedingt allerdings auch, dass die Bankhäuser ihre hauseigenen Banking Apps modifizieren bzw. erweitern müssen, um 1.) die „Request to Pay“ Nachricht in Echtzeit dem Zahlungspflichtigen per Push-Nachricht zu übermitteln und 2.) den Zahlungspflichtigen auf die „richtige Fährte“ (s.o.) mit hauseigenen Zahlungsmitteln hinsichtlich der anstehenden Zahlung zu führen. Im Jahr 2021 wurden in Deutschland ca. 27 Mrd. Zahlungstransaktionen durchgeführt. Davon waren ca. 7,1 Mrd. Überweisungen (Sepa SCT) – also ein Anteil von rund 26%. Wenn man nun annimmt, dass „Request to Pay“ zu Beginn optimistisch betrachtet max. 3% des SCT-Verkehrs tangieren könnte, liegen wir mit einem potenziellen Anteil am Gesamttransfer bei ca. 0,7%. Diese Rechnung bedingt, dass alle „Request to Pay“-Anfragen auch per SCT bzw. SCT Inst weiterverarbeitet werden. Realistisch ist aber wohl eher, dass sich „Request to Pay“ in der Größenordnung von 0,3-0,4% bewegen wird (ca. 83 Mio. Transaktionen). Das birgt aber immer noch ausreichend Volumen, um mit entsprechendem Wachstum einen hinreichenden Business Case zu begründen. Das bedarf aber gleichermaßen einer flächendeckenden Verfügbarkeit von „Request to Pay“ über alle Banken hinweg. Die Teilnahme am Verfahren ist allerdings noch eine bankenindividuelle Entscheidung.
  • Die europäischen Zahlungsdienstleister: Zahlungsdienstleister in ihrer Rolle als Payment Service Provider (PSP) sind für die Bereitstellung von Bezahlmethoden gegenüber dem Händler verantwortlich. In Deutschland wird diese Rolle vielfach auch von Netzbetreibern wie Payone oder TeleCash/Fiserv wahrgenommen. Ohne sie ist also die Nutzung der Bezahlmethode nur sehr schlecht vorstellbar. Allerdings sind diese Zahlungsdienstleister meist nicht diejenigen, die den ersten Stein schmeißen, wenn es darum geht, als Entrepreneur neuer Bezahlmethoden aufzutreten. Sie verfolgen vielmehr die Strategie, ein Sammelsurium von etablierten Zahlarten in ihr Portfolio einzureihen. Dazu kommt noch, dass zumindest im E-Commerce Bereich gerade diese PSPs meist bereits gut etablierte Konkurrenzprodukte zu „Request to Pay“ im Einsatz haben, die die Zahlungsaufforderung an Zahlungspflichtige über andere Medien übermittelt. Diese sind zwar nicht zu 100% mit „Request to Pay“ vergleichbar, aber bedienen heute schon weitgehend zufriedenstellend die Anforderungen der Zahlungsempfänger. „Request to Pay“ wird in dieser Konstellation wohl eher als direktes Konkurrenzprodukt zum hauseigenen Portfolio betrachtet. Wenn dann der PSP auch noch diesen bei sich bereits etablierten Produktalternativen eine Zahlungsgarantie in die Gene gelegt hat, wird „Request to Pay“ wohl eher Konkurrenzprodukt zum hauseigenen Portfolio betrachtet und dürfte damit den Weg in den Produktwarenkorb des PSPs nur schwerlich finden. Wenn also das Mündel des Grafen Einzug in die ehrwürdigen Hallen der PSP halten soll, muss der Graf einigen Aufwand betreiben, um die Attraktivität von „Request to Pay“ bei den Zahlungsempfängern und somit bei den PSPs zu steigern.
  • Die hübsche Maid „Zahlungspflichtige“: Kein Theaterstück ohne hübsche Maid. Der/die Zahlungspflichtige ist sich dieser Attraktivität wohlbewusst und wägt die Fähigkeiten und Potenziale der Bewerber, zu denen dann auch unser Mündel zukünftig gehören möchte, ganz im eigenen Interesse ab. Mitkonkurrenten wie die zuvor genannten APMs haben sicherlich einen chronologischen, aber auch Feature-basierten Vorsprung zu unserem Mündel. Die Evolution hat gezeigt, dass bei derartigen Vergleichen meist der fortgeschrittenere Kandidat den Erfolg bei der hübschen Maid verbuchen konnte. Damit unser Mündel die hübsche Maid überzeugen kann, benötigt es entweder 1.) einen Feature-basierten Vorsprung zu den am Markt bestehenden Lösungen oder 2.) einen zumindest vergleichbaren Convenience-Level zu Mitbewerbern. Der zweite Aspekt ist eher unwahrscheinlich, da – wie schon zuvor erwähnt – eventuelle Lösungen für „Request to Pay“ immer in Abhängigkeit der betroffenen Banken realisiert werden. Heute existieren aber schon unter den APMs bankenunabhängige Bezahlverfahren, die allein Device-gebunden sind. Mit Punkt eins könnte unser Mündel allerdings erfolgreich sein, wenn denn die EU das „Sepa Instant Payment“-Mandat umsetzt und damit zumindest die Möglichkeit eines USP schafft. Inwieweit dieser USP dann wiederum durch unsere Maid anerkannt wird, bleibt abzuwarten, da diese ja u.U. bereits eine bestehende Liaison mit einer der „altbekannten“ APMs hat. In diesem Fall muss sich unser Mündel mit seinen Features auf Augenhöhe beweisen können.
  • Monsieur „L’Inspecteur“: Ganz in klassischer Tradition des Brecht’schen Theaters wollen wir Sie als interessierten Leser mit in unser Theaterstück involvieren. Sie nehmen die Rolle des Ermittlers ein. Keine Sorge, Sie müssen keine kriminalistische Akrobatik à la Inspecteur Clouseau vollbringen. Sie sollen lediglich für sich selbst anhand der vorliegenden Indizien und der vorgetragenen Analysen den Ausgang des Theaterstücks bewerten.

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Die aktuelle Situation

Das „SEPA Request to Pay (SRTP)“-Nachrichtenformat bietet einem Zahlungsempfänger die Möglichkeit, den Zahlungspflichtigen über das SEPA-Protokoll direkt auf eine ausstehende Zahlungsverpflichtung hinzuweisen. Es zwingt den Zahlungspflichtigen aber keinesfalls zu irgendeiner sich anschließenden Zahlungsaktivität, noch leitet es automatisch irgendwelche Zahlungsvorgänge ein. Es ist also ein reines „Benachrichtigungs-Protokoll“.

Der Wunsch des EPC ist es, mit dieser Protokoll-Erweiterung Anteile des jetzigen Zahlungsverkehrs, der sich im Bereich der nationalen/internationalen APMs bzw. Karten-Schemes befindet, direkt durch Zahlungsbewegungen auf den SEPA-Konten zu ersetzen. Um dieses Ziel zu erreichen, muss „Request to Pay“ einem über die Jahre hinweg gewachsenen Konkurrenz-Produktportfolio entgegentreten, was die Einstiegshürde umso höher macht. Um diese Hürde meistern zu können, hilft das durch das EPC im November 2016 eingeführte sog. „Instant Payments“-Protokoll (oder „SCT Inst“), mit dessen Hilfe Echtzeitüberweisungen zwischen SEPA-Konten durchgeführt werden können. Derzeit überlegt die Europäische Union, dieses Protokoll mandatorisch auf alle ihre Mitgliedsstaaten und deren Bankinstitute auszuweiten.

Würde es zu dieser mandatorischen Ausweitung kommen, so wäre zumindest der Nährboden für eine SEPA-Zahlung in Folge eines „Request to Pay“ flächendeckend gegeben. Ob dieser dann tatsächlich auch genutzt wird, hängt allein an der Akzeptanz durch die Zahlungspflichtigen.

Demzufolge kann aber der Zahlungspflichtige in Eigenregie sein weiteres Handeln zur Begleichung der Zahlungsanfrage festlegen. Im schlimmsten Fall wäre das die Inaktivität des Zahlungspflichtigen – also der Zahlungsausfall. Diesen Corner-Case einbeziehend bietet „Request to Pay“ also eben auch keine Zahlungsgarantie für den Zahlungsempfänger.

All diesen Widrigkeiten zum Trotz muss aber festgehalten werden, dass auch renommierte deutsche Banken bereits mit der Implementierung von „Request to Pay“ begonnen haben. Die DZ Bank z.B. ist im Oktober 2022 eine Partnerschaft mit dem Plattformanbieter PPI eingegangen, um das PPI-eigene White-label Produkt Paycy als Verarbeitungsplattform von „Request to Pay“ zu nutzen. Weitere Banken wie die Deutsche Bank und die Commerzbank haben ihre Bemühungen in Bezug auf „Request to Pay“ bereits zeitlich eingeplant.

Nun fragt sich der mordlüsternde Zuschauer bzw. Leser natürlich: Warum das Ganze und wo bleibt denn da die Spannung? Und genau an dieser Stelle steigen wir wieder in unsere Ermittlungen ein.

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Mordmotive

Wie in jedem guten Krimi, gibt es natürlich auch in unserem „Request to Pay“-Krimi ausreichend unterschiedliche Motivationen, dem Mündel „Request to Pay“ nach dem Leben zu trachten.

Die europäischen Banken sind bzw. werden maßgeblicher Bestandteil des Erfolgs von „Request to Pay“. Allein die Definition von „Request to Pay“ reicht nicht aus, um dieses Instrument zum Erfolg zu bringen. Es bedingt einer flächendeckenden Umsetzung bei den SEPA-Banken, um es erfolgreich nutzen zu können. Sinnvollerweise bedeutet dies aber, dass alle Banken ihre individuellen Banking-Apps wie schon oben beschrieben erweitern müssen.

Diese notwendige Anpassung der Banken-individuellen Online-Apps steht aber einer bereits Device-abhängigen – und somit nicht institutsabhängigen – Zahlungsverarbeitung (wie z.B. Apple Pay oder Samsung Pay, die anhand des Endgeräts identifiziert werden) gegenüber. Es ist also fraglich, ob der Zahlungspflichtige es vorzieht, die Apps unterschiedlicher Banken zu bedienen, oder aber den Convenience-Level der bereits etablierten Methoden zu nutzen.

Ein ganz schöner Batzen von „Wenn, danns“, mit denen die Banken in Vorleistung gehen müssen, ohne überhaupt eine Erfolgsgarantie zu haben!

Die Banken haben bereits in der Vergangenheit bei der Einführung von „Account-to-Account (A2A)“-Lösungen ihre Erfahrungen gesammelt und dürften bei der Abwägung realistischer Nutzungsprognosen vorsichtig geworden sein.

Es ist also fragwürdig, ob die europäischen Banken ohne entsprechendes Mandat das Nachrichtenformat „Request to Pay“ flächendeckend unterstützen werden. Ohne diese Unterstützung fehlt aber unserem Mündel die lebensnotwendige Nahrungsgrundlage.

Die PSPs dürften – wie schon zuvor erläutert – eine eher geringere Motivation zum Einsatz von „Request to Pay“ zeigen. Bestenfalls nehmen diese die Rolle eines angespannten Beobachters ein, der im Falle des Bedarfs seiner Kunden (also der Zahlungsempfänger) die Implementierung von „Request to Pay“ unter Abwägung eigener Interessen anstoßen könnte. Ein gesteigertes Interesse zur Nutzung dieses Nachrichtentyps ist momentan nicht absehbar. Eine „Mordabsicht“ – wenn vielleicht auch passiv – ist hier also nicht zu erkennen.

Europas inhomogene Nutzung von Zahlverfahren ist sicherlich auch ein Grund, welcher einen gleichmäßigen Rollout von „Request to Pay“ in der EU hemmen dürfte. So sind z.B. die skandinavischen Länder weit stärker an der Abschaffung von Bargeld interessiert, als das bei uns in Deutschland der Fall ist. Demzufolge haben sich aber auch bereits ausreichend APMs auf dem skandinavischen Markt etabliert, die mit „Request to Pay“ nur noch einen zusätzlichen Aspiranten auf den Gesamtmarkt des Zahlungsverkehrs erhalten würden.

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Der (angebliche) Mord

In unserem Impro-Theater müssen sich die Akteure dem Wohlgefallen des Publikums fügen. Und genauso ergeht es „Request to Pay“. Schließlich werden die Rollen im Mordfall nach der Gunst des Publikums verteilt und so kann ein vermeintlicher Wohltäter auch schnell zum Mörder werden.

Es ist sicher nicht zu erwarten, dass unser Mündel „Request to Pay“ subtil von einem der Akteure durch einen „Meuchelmord“ ums Leben gebracht wird. Allerdings muss man bedenken, dass auch unterlassene Hilfeleistung ein nicht minder schwerer Straftatbestand sein kann.

Und da frage sich jetzt ein jeder Leser, wie denn unsere Geschichte ausgehen mag.

  1. Ist es das Happy End, bei dem am Ende unser Mündel „Request to Pay“ das Wohlwollen der holden Maid „Zahlungspflichtige“ findet, diese ehelicht und bis in alle Ewigkeit vergöttert? So recht kann man heutzutage an diesen Ausgang noch nicht wirklich glauben.
  2. Ist es eine Posse, bei der die Konspiranten unseres Schauspiels (die Banken) am Ende – vielleicht sogar zu spät – erkennen, dass deren Bemühungen um das Mündel „Request to Pay“ erfolglos bleiben und man sich trotz erfolgter Aufwände (Investitionen) abwenden muss?
  3. Ist es dann doch ein Mordfall aufgrund unterlassener Hilfeleistung? In diesem Fall hätten unsere Konspiranten schon in der Anfangsphase von „Request to Pay“ (also heute) nicht genügend oder aber nicht die richtigen Anstrengungen unternommen, sodass unser Mündel am langen Arm verhungert oder sich gar am Ende aus Verzweiflung selbst das Leben nimmt.

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Die detektivische Aufarbeitung des Falles „Request to Pay“

Der Ausgang dieses Theaterstücks hängt maßgeblich davon ab, wie schnell die Banken flächendeckend die notwendige Infrastruktur bereitstellen – und das wiederum hängt von der Entscheidungsfreiheit der Banken ab (Stichwort: individuelle Umsetzung von „Request to Pay“). Gerade in Zeiten von EPI, welches zeitgleich bei den Banken zur Umsetzung kommen soll, ist fraglich, ob wirklich die Mehrheit der Banken in „Request to Pay“ investieren möchte.

Nur ein gemeinschaftlicher Antritt ist der Garant für den Erfolg. Ist dieser nicht gewährleistet, ist auch schon die spätere Nutzerakzeptanz mehr als fraglich. Aus unserer Sicht ist also die „unterlassene Hilfeleistung“ der wahrscheinlichste aller möglichen Ausgänge dieses Theaterstücks.

Die finale Analyse überlassen wir aber Ihnen als ermittelnde Instanz. Sie müssen entscheiden, ob wir hier über unterlassene Hilfeleistung, eine Posse oder aber die oben erwähnte Romanze sprechen.

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Der Epilog

Eines ist aber bei dem „Request to Pay“-Fall doch anders als im legendären Impro-Theater: Ungeachtet des Ausgangs des Theaterstücks und der damit verbundenen finalen Rollenzuschreibung werden die Darsteller des Impro-Theaters am Ende der Ausführung immer bejubelt. Ob das dann im Fall „Request to Pay“ bei den Protagonisten am Ende genauso ausgeht, bleibt abzuwarten.

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*Ralf Hesse ist Manager bei der auf die Payment-Industrie spezialisierten Unternehmensberatung Osthaven. Osthaven gehört zu den „Premium-Partnern“ von Finanz-Szene.de. 

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