Exklusiv

Gewinnbelastung aus dem Nichts – diese Sparkassen und Volksbanken sind betroffen

Die steuerliche und die handelsrechtliche Bilanz sind bekanntlich zwei unterschiedliche Dinge. Weshalb es bisweilen vorkommt, dass Banken mehr Steuern zahlen, als sie es wirtschaftlich betrachtet eigentlich müssten. Bei IFRS-Banken ist das beispielsweise der Fall, wenn sie heutige Verluste mit künftigen Gewinnen verrechnen (steuerlicher Verlustvortrag). Und bei HGB-Banken unter anderem, wenn sie spezielle Vorsorgereserven bilden (die entsprechende Belastung zeigt sich im Ergebnis unmittelbar, wird steuerlich aber erst anerkannt, wenn absehbar wird, dass sich die Kreditausfälle materialisieren).

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