Analyse

Was unters PFOF-Verbot fällt, was nicht – und auf welche Player die Bafin zielt

Trade Republic ist also jetzt Market Maker und Scalable Capital ist es sowieso (wobei die Münchner darüber hinaus ja sogar einen eigenen Handelsplatz betreiben, nämlich die European Investor Exchange). Und was wiederum die klassischen Direktbanken da draußen angeht, also die Comdirects und die DKBs und die INGs – denen tut das „Payment for Order Flow“-Verbot zwar ebenfalls weh. Aber halt nicht so sehr wie den Kostenlos-Brokern. Weil sie erstens deutlich höhere Ordergebühren von ihren Kunden verlangen. Und weil sie jenseits des Wertpapiergeschäfts über zahllose andere Einnahmequellen verfügen.

Was aber ist mit den kleineren Direkt- und Neobrokern da draußen? Also, beispielhaft und ins Unreine gesprochen, mit den Smartbrokern und Justtrades? Was macht das Anfang Juli in Kraft getretene PFOF-Verbot eigentlich mit deren Geschäftsmodellen, wie reagieren sie auf die gänzlich neue Lage? Um es kurz zu machen: Eine Antwort auf diese Frage hatten wir bislang nicht. Weshalb wir am gestrigen Mittwoch mit großem Interesse einer Bafin-Pressekonferenz beigewohnt haben, welcher am späten Nachmittag dann auch noch die Veröffentlichung einer Aufsichtsmitteilung zum selben Thema folgte.

Und, sind wir jetzt schlauer? Naja, zumindest ein bisschen. Denn nimmt man einfach mal alles zusammen – also die besagte Aufsichtsmitteilung, das, was die Bafin gestern auf ihrer PK erzählt hat, das, was aus einer weiteren Präsentation hervorgeht, und das, was in den letzten Wochen und Monaten im Markt zu beobachten war – dann schält sich doch ein Bild heraus. Darauf zu sehen: Anbieter, bei denen es mutmaßlich ans Eingemachte geht. Eine Aufsicht, die (trotzdem) verhindern will, dass sich anstelle der „Payment for Order Flow“-Entgelte jetzt irgendwelche Substitut-Gebühren etablieren. Und ein komplexer Graubereich (siehe schon vor Jahren dieses Stück hier), der jetzt irgendwie ausgeleuchtet werden soll.

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