von Robert Ellenbeck und Christian Witte*, 20. November 2023
Die EZB-Bankenaufsicht schärft ihre Anforderungen an institutseigene Modelle zur Risiko-Bewertung. Dazu hat sie einen überarbeiteten Leitfaden veröffentlicht, inklusive zahlreicher Änderungen für die auf internen Ratings basierenden Ansätze (IRBA) zur Bewertung von Kreditrisiken. Demnach müssen die zugelassenen „IRBA-Institute“ unter anderem erstmals Anforderungen für Klima- und Umweltrisiken berücksichtigen – und enge Fristen für die operative Umsetzung neu genehmigter Berechnungsmodelle einhalten. Damit stellen sich Groß- und Regionalbanken neue Herausforderungen bei der Berechnung des erforderlichen Eigenkapitals.
Den größten Handlungsdruck dürften die direkt von der EZB beaufsichtigten Großbanken verspüren, zumal die Bankenaufseher angekündigt haben, den Leitfaden nach dem Mitte September erfolgten Abschluss einer Konsultationsphase zügig umsetzen zu wollen. Aber auch immer mehr Regionalbanken arbeiten an der Zulassung eigener Ratingverfahren zur Ermittlung von Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten im Kreditgeschäft, für die der Leitfaden schon bald Prüfungsrelevanz erhält.
Veränderte Erwartungen der Aufsicht an die auf internen Ratings basierenden Ansätze sind somit für einen immer größer werdenden Kreis von Kreditinstituten von Bedeutung. Jedes IRBA-Institut ist aufgefordert, kurzfristig den eigenen Handlungsbedarf zu identifizieren und bestehende IRBA-Modelle anzupassen. Nur so kann es frühzeitig vorhersagen, wie sich der angepasste Ansatz der EZB auf die eigenen risikogewichteten Aktiva auswirken wird. Bei einer verzögerten Reaktion drohen dem Institut hingegen Zuschläge auf die aktuellen IRBA-Modellberechnungen – mit negativen Auswirkungen auf die Unterlegung mit Eigenkapital.
Im Folgenden werden wir uns auf die Themengebiete General Topics und Credit Risk (die Kapitel 1 und 2 im Leitfaden) fokussieren. In diesen Kapiteln hat zeb insgesamt 32 Änderungen identifiziert, die Auswirkungen auf IRBA-Institute haben können. Hier ein erster Überblick über die Zahl der geänderten Textabschnitte samt unserer Einschätzung.
Sechs dieser 32 Änderungen haben nach unserer Ansicht potenziell hohe Auswirkungen auf die Anwendung bestehender Modelle, neun weitere mittlere. An dieser Stelle wollen wir vorrangig die sechs wichtigsten Konkretisierungen und Neuerungen im Bereich der Kreditrisiken skizzieren:
Die aufgeführten Änderungen stellen nur einen Auszug aus den umfangreichen Anpassungen des Leitfadens dar. So gibt es beispielsweise im gerade erwähnten Abschnitt „Probability of Default“ drei weitere Überarbeitungen, die aus unserer Sicht einen mittleren Einfluss auf die Ermittlung der Kreditausfall-Wahrscheinlichkeit nach einem auf internen Ratings basierenden Ansatz haben dürften. Auch in den nachfolgenden Abschnitten „Loss Given Default“ und „Credit Conversion Factor“ führt die EZB sechs Änderungen oder Neuerungen zur Ermittlung der Verlustquoten bei Kreditausfällen und Faktoren der Kreditumrechnung auf, deren Folgen wir ebenfalls als mittel einstufen.
Mit dem überarbeiteten Leitfaden hat die EZB bestehenden und potenziellen IRBA-Instituten einige Hausaufgaben mit auf den Weg gegeben. Diese sollten von den Banken zügig in Angriff genommen werden. Das 2017 erstmals veröffentlichte und seitdem mehrfach ergänzte Dokument konkretisiert für sie auf sehr nützliche Weise die gängige Prüfungspraxis der Bankenaufseher und die Erwartungen der Aufsicht an die Implementierung interner Modelle. Zugleich definiert die EZB damit aber auch eine „Mindestsprunghöhe“, die IRBA-Institute bei der Anwendung von Modellen auf Basis interner Ratings erreichen müssen.
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*Dr. Robert Ellenbeck ist Partner, Christian Witte Senior Manager bei zeb consulting; zeb consulting gehört zu den Premium-Partnern von Finanz-Szene. Mehr zu unserem Premium-Partner-Modell erfahren Sie hier.
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