von Bernd Neubacher, 9. Oktober 2022
Gute Nachrichten für die hiesigen Pfandbriefbanken: Die Bafin hat nach einigem Hin und Her eine allem Anschein nach vorteilhafte Änderung der sogenannten „BelWertV“ (also der Verordnung über die Ermittlung des Beleihungswerts bei Immobilien) publiziert. Die Novelle dürfte Beobachtern zufolge Finanzierungen erleichtern, da die Kapitalisierungssätze sinken und in der Folge die Beleihungswerte steigen dürften.
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