von Bernd Neubacher, 6. Juli 2026
Die Sparkassen haben einen potenziell weitreichenden Erfolg bei der regulatorischen Behandlung von Infrastruktur-Investments errungen. Zur Erinnerung: 2023 hatte ein von der SV Sparkassen-Versicherung angeführtes Konsortium baden-württembergischer Kommunalinstitute einen knapp 25%igen Anteil am Netzbetreiber TransnetBW erworben. Zwei Jahre später traten dann allerdings die CRR-III-Regeln in Kraft, die für Beteiligungen eine deutliche Verschärfung der Kapitalvorgaben vorsehen. So steigt das Risikogewicht von zuvor 100% bis 2030 auf 250% – mit der Folge, dass dann nicht mehr nur 8% des eingesetzten Kapitals, sondern satte 20% mit Eigenmitteln zu unterlegen sind.
Bezogen auf den Kaufpreis von 1,1 Mrd. Euro bedeutet das mithin ein Kapitalerfordernis von rund 220 Mio. Euro. Oder anders gesagt, die TransnetBW-Anteile wiegen seither schwer auf den Bilanzen der rund 30 Sparkassen, die sich an der Transaktion beteiligt hatten.
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