von Uwe Stegemann und Ulrich Bongartz, 7. Oktober 2021
Mitte August hat die Bafin die 6. Novelle ihrer Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRisk) veröffentlicht – und so unter anderem die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht Eba zu Auslagerungen umgesetzt. Damit werden die Anforderungen an den gesamten Auslagerungszyklus von der Risikoanalyse über die Ausgestaltung des Auslagerungsvertrags bis hin zur Steuerung und Überwachung der Risiken konkretisiert.
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