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Welche Daten die Banken für den Konto-Vergleich der Bafin liefern sollen

Als der Bundestag im November das „Zukunfts-Finanzierungs-Gesetz“ beschloss, da fand sich aus Bankensicht nicht nur eine große Überraschung darin (siehe –> Adhoc-Schlag gegen Kreditbanken: Restschuld-Versicherung steht vorm Aus) – sondern auch eine kleine. Hintergrund: Eine Brüsseler Richtlinie verpflichtet die EU-Staaten bekanntlich zur Einrichtung eines Vergleichsportals für Zahlungskonten. Hierzulande allerdings hakt der Prozess seit Jahren, mit der Folge, dass die Politik letztlich die Bafin mit dem Aufbau der Website beauftragte.

Bislang hieß es im Gesetzentwurf allerdings, auch „weitere Betreiber“ könnten sich für den Betrieb eines entsprechenden Angebots zertifizieren lassen. Nun hat die Politik den Passus kurzerhand gestrichen – und ersetzt durch eine Passage, derzufolge „nur die Bafin“ als Betreiber infrage kommt, eine faktische Monopolstellung also. Und in der Tat: Wie es aussieht, macht die Bafin jetzt Tempo in der Sache. Hier die dieser Tage veröffentlichte Übersicht, welche Daten die Aufsicht für das Vergleichsportal von den Banken anfordern will:

  • Anzahl der inländischen Zweigstellen und die einzelnen Postleitzahlen
  • Anzahl der Geldautomaten im Inland
  • Das monatliche Entgelt für die Kontoführung
  • Wird den Kunden ein Habenzins gewährt? Wie hoch ist der? Und ist er an Bedingungen geknüpft?
  • Berechnet die Bank ein Verwahrentgelt? Wie hoch ist es? Und ist es an Bedingungen geknüpft?
  • Welche Möglichkeiten der Überweisung werden angeboten – und welche Entgelte fallen hierfür an?
  • Wird Echtzeit-Überweisung angeboten – und welche Entgelte fallen hierfür an?
  • Wird die Einrichtung von Daueraufträgen angeboten – und welche Entgelte fallen hierfür an?
  • Werden Lastschriften angeboten – und welche Entgelte fallen hierfür an?
  • Angabe des Entgelts für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift
  • Angabe des Entgelts für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags
  • Wird Bargeldeinzahlung am Schalter angeboten – und welche Entgelte fallen hierfür an
  • Wird Bargeldauszahlung am Schalter angeboten – und welche Entgelte fallen hierfür an
  • Besteht die Möglichkeit, mit der zum Konto gehörenden Karte im Ausland Geld abzuheben?
  • Angaben zu Ausgabe, Einsatz und Kosten einer Debitkarte
  • Angaben zu Ausgabe, Einsatz und Kosten einer Kreditkarte
  • Wird eine „eingeräumte Überziehung“ (Dispo) des Zahlungskontos angeboten – und wie hoch ist der Sollzinssatz?
  • Wird eine „geduldete Überziehung“ des Zahlungskontos angeboten – und wie hoch ist der Sollzinssatz?
  • Welche Optionen beim Kontoauszug werden angeboten – und was kosten diese?
  • Ist die Bank einem Einlagensicherungs-System angeschlossen – und wenn ja, welchem?
  • Kann das Konto als Gemeinschaftskonto geführt werden?
  • Handelt es sich um ein Basiskonto?
  • Welche Möglichkeiten der Identifikation werden angeboten?
  • Kann der „überwiegende Anteil“ der Konto-Dienstleistungen in der Filiale oder am Terminal genutzt werden?
  • Kann der „überwiegende Anteil“ der Konto-Dienstleistungen online genutzt werden?
  • Kann der „überwiegende Anteil“ der Konto-Dienstleistungen über eine Banking-App genutzt werden?
  • Angaben zum angebotenen Autorisierungs-Verfahren – und der hierfür verlangten Entgelte
  • Sind Eröffnung und Führung des Kontos an einen Mindestgeldeingang geknüpft ist – und wie hoch ist der?
  • Ist das Konto einer besonderen Gruppe (Schüler, Senioren, Studierende …) vorbehalten?
  • Angaben zu etwaigen Vertragsstrafen

Den gesamten Bafin-Entwurf mit allen Details gibt es hier (PDF).

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