von Heinz-Roger Dohms, 3. Dezember 2023
Als der Bundestag im November das „Zukunfts-Finanzierungs-Gesetz“ beschloss, da fand sich aus Bankensicht nicht nur eine große Überraschung darin (siehe –> Adhoc-Schlag gegen Kreditbanken: Restschuld-Versicherung steht vorm Aus) – sondern auch eine kleine. Hintergrund: Eine Brüsseler Richtlinie verpflichtet die EU-Staaten bekanntlich zur Einrichtung eines Vergleichsportals für Zahlungskonten. Hierzulande allerdings hakt der Prozess seit Jahren, mit der Folge, dass die Politik letztlich die Bafin mit dem Aufbau der Website beauftragte.
Bislang hieß es im Gesetzentwurf allerdings, auch „weitere Betreiber“ könnten sich für den Betrieb eines entsprechenden Angebots zertifizieren lassen. Nun hat die Politik den Passus kurzerhand gestrichen – und ersetzt durch eine Passage, derzufolge „nur die Bafin“ als Betreiber infrage kommt, eine faktische Monopolstellung also. Und in der Tat: Wie es aussieht, macht die Bafin jetzt Tempo in der Sache. Hier die dieser Tage veröffentlichte Übersicht, welche Daten die Aufsicht für das Vergleichsportal von den Banken anfordern will:
Den gesamten Bafin-Entwurf mit allen Details gibt es hier (PDF).
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