Kommentar: Der „Finanzplatz Deutschland“ und sein irritierendes Verhalten in der Causa Wirecard

Was ist bekannt in der Causa Wirecard? 1.) Die „Financial Times“ hat mehrere inkriminierende Artikel über den bayerischen Payment-Dienstleister veröffentlicht. 2.) Dieser hat die erhobenen Vorwürfe entschieden zurückgewiesen.

Was spricht für die Version der „FT“? Es handelt sich um eine renommierte Zeitung, deren Berichterstattung normalerweise ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit genießt.

Was spricht für die Version von Wirecard? a) Die Unschuldsvermutung. Und b) Die Bilanzen des Dax-Konzerns werden seit fast zehn Jahren von „Ernst & Young“ geprüft. Bislang hat „E&Y“ den Abschluss jedes Mal testiert.

Wer sagt hier nun die Wahrheit? Kein Außenstehender weiß es. Oder doch?

http://finanz-szene.de/die-grosse-analyse-was-ist-jetzt-eigentlich-sache-bei-wirecard/

Nachdem sich abzeichnete, dass Aufklärung in der Sache womöglich nicht vor Ende März/Anfang April zu erwarten ist, schien es dann so, als kämen alle Beteiligten und Unbeteiligten erst einmal zur Besinnung. Dann jedoch brannten die Bafin und die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ zu Beginn dieser Woche ein Feuerwerk ab, wie man es selten gesehen hat. Zum Vorgehen der Bafin haben wir uns gestern bereits geäußert. Hier nun, wie sich die „FAZ“ in der Sache positionierte:

Was man hierzu wissen muss: Die Hürde für die Aufnahme von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen liegt hierzulande bewusst niedrig. Oder anders gesagt: Wenn einer Staatsanwaltschaft eine konkrete Strafanzeige vorliegt, dann ist sie von Amts wegen verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen. Wie uns die Staatsanwaltschaft München schon am Montag bestätigte, beruht im konkreten Fall die „Eintragung eines Verfahrens“ (so die exakte Formulierung der Behörde) auf genau dieser gesetzlichen Vorgabe: Ein Anleger hatte nämlich eine Strafanzeige gegen den FT-Journalisten gestellt. Und die Staatsanwälte gucken sich die Sache deshalb nun an. Nicht mehr und nicht weniger.

Im Online-Text der „FAZ“ findet sich zumindest noch folgende Aussage der Staatsanwaltschaft: „Uns liegt eine konkrete Strafanzeige eines Anlegers vor“ – wobei der Leser jedoch keinen expliziten Hinweis erhält, dass die Ermittlungen genau auf dieser Anzeige beruhen.

In der Print-Ausgabe von Dienstagfrüh, Seite 1, heißt es dann  aber plötzlich nur noch:

Gleichzeitig bestätigte die Staatsanwaltschaft München I die Information dieser Zeitung, dass gegen einen Journalisten der „Financial Times“ wegen Marktmanipulation ermittelt wird.

Und im großen Wirecard-Stück im hinteren Teil der Zeitung wird die tolle Exklusiv-Information schließlich sogaqr in ein großes Geraune eingebettet:

Welche Rolle der FT-Journalist Dan McCrum spielt, ist unklar. Die Münchner Strafverfolger ermitteln gegen McCrum „wegen Vergehens nach dem Wertpapierhandelsgesetz“. […]

Sorry, liebe „FAZ“: Aber müsstest Du nicht wissen, was „die Rolle eines Journalisten“ ist? Er recherchiert und teilt die Informationen, die er recherchiert hat, dann mit seinen Lesern. Wenn Du, liebe „FAZ“, allerdings Informationen haben solltest, dass der Journalist McCrum diesem Auftrag nicht nachkommt, sondern dass er stattdessen mit Spekulanten gemeinsame Sache und sich selbst die Taschen voll macht – warum schreibst Du das dann nicht?

Was es immer wieder zu betonen gilt (siehe unser Stück vom 3. Februar): Die „Financial Times“, und zwar in Person des Journalisten McCrum, hat 2016 aus unserer Sicht einen klaren Fehler begangen. Damals berichtete die „FT“ über den bizarren „Zatarra-Report“, den Spekulanten augenscheinlich lanciert hatten, um die Wirecard-Aktie zum Einsturz zu bringen. Durch den „Financial Times“-Artikel bekam der „Report“ damals deutlich mehr Aufmerksamkeit, als das sonst der Fall gewesen wäre. So wurde der Fall der Aktie begünstigt.

Wer sagt, die „FT“ sei wegen der damaligen Geschichte in Sachen Wirecard diskreditiert – okay. Aber vielleicht wird ja auch umgekehrt ein Schuh draus: Könnte es nicht sein, dass die „Financial Times“ genau deswegen bei ihren aktuellen Recherchen größtmögliche Sorgfalt walten lässt?

Vielleicht. Vielleicht aber auch nicht. Kein Außenstehender kann es wissen. Nur der „Finanzplatz Deutschand“ hat sein Urteil schon gefällt. Tenor: Die „Financial Times“ lügt oder fährt zumindest eine ganz, ganz krumme Tour. Man möchte fast hoffen, dass der „Finanzplatz Deutschland“ mit seiner Vorverurteilung Recht behält. Denn was, wenn nicht?

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