Exklusiv

„Instant Sepa“-Regulierung löst neue Flut an Zustimmungs-Pflichten aus

Hätte jemand bei der „Bankwirtschaftlichen Tagung“ des BVR vergangene Woche in Berlin einen Dezibelmesser aufgestellt – den höchsten Ausschlag hätte es zweifellos an der Stelle gegeben, als Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) von der Bühne aus berichtete, dass er Kunde bei der Volksbank Lüneburger Heide sei. Klar, da tobte der Saal! Der Soze ist ein Genosse, tolle Geschichte!

Wobei, nochmal ganz kurz in den eigenen Erinnerungen gekramt: War das wirklich der zweifellos lautstärkste Moment des zweitägigen Mammut-Events – oder vielleicht doch nicht? Denn: Es gab da ja auch noch einen anderen Punkt, an dem der Lärmpegel in der „Uber Eats Music Hall“ (so hieß der Veranstaltungsort) regelrecht hochschnellte. Allerdings nicht vor Begeisterung. Sondern eher aus beipflichtender Empörung. Und zwar als BVR-Präsidentin Marija Kolak in ihrer Rede auf das vermeintlich längst abgefrühstückte Thema „Zustimmungspflicht“ zu sprechen kam.

Nur noch mal zur Erinnerung: Im April 2021 hatte der Bundesgerichtshof sein wegweisendes und aus Bankensicht verheerendes Urteil zur sogenannten „Zustimmungsfiktion“ gesprochen. Quintessenz: Anders als viele Jahre lang praktiziert, müssen Banken und Sparkassen bei wichtigen AGB-Änderungen (wie etwa Preisänderungen) jetzt das explizite Plazet ihrer Kunden einholen. Es war ein Thema, dass zu extremem Aufwand, viel Ärger und letztlich auch zu nicht geringen Kundenverlusten führte – und bei dem man froh war, als es irgendwann dann endlich abgearbeitet schien.

Doch nun: Reichte Kolak ein kurzer Schlenker zu dem Thema („Meine Damen und Herren, der Bürokratieabbau muss auch hier einsetzen!“) – und schon bebte der komplette Saal. Frage: Ist der alte Ärger denn immer noch nicht verflogen? Antwort: Nein, nein – es gibt neuen Ärger, und zwar gewaltigen! Die „Zustimmungspflicht“ ist zurück auf der Agenda. Nämlich im Kontext der „Instant Sepa“-Regulierung. Und mitnichten nur bei den Genossen.

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