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München ist jetzt „Autobanken“ – wie die Bundesbank ihre Bankenaufsicht umbaut

Wäre Bankenaufsicht ein Krimi (was sie nicht ist), dann müsste man sich die Bafin als Kriminaloberinspektor vorstellen – und die Bundesbank als Harry, der schon mal den Wagen vorfährt.

So hält die maßgebliche Aufsichtsrichtlinie zwar fest, dass die gemeinsame Aufsicht „durch den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit geprägt“ sei. Ebenso ist an gleich mehreren Stellen die Rede davon, dass die Bafin „im Einvernehmen mit der Bundesbank“ zu handeln habe. Zugleich stellt die Richtlinie allerdings klar: „Die […] Durchführung von Rechtsakten in Bezug auf Kreditinstitute […] obliegt allein der Bafin.“ Oder auch: „Unbeschadet der Befugnis der Bundesbank […] obliegt der Bafin die abschließende Beurteilungs- und Entscheidungsbefugnis bei allen aufsichtsrechtlichen Maßnahmen.“

Letzten Ende ist die Buba für die „laufende Überwachung“ zuständig, wie es in Punkt 2.2.3  heißt (also für die tägliche Fleißarbeit) – die Bafin dagegen, wie Punkt 2.2.2 erklärt, für die „Aufsicht“ (also fürs große Ganze). In Bonn sitzen sozusagen die Köche. Und in Frankfurt die Kellner (bzw. die Harrys).

Was nun allerdings auch zur Wahrheit gehört: Gerade die bei der Buba anfallenden, vermeintlich niederen Dienste sind enorm arbeitsintensiv. So beschäftigt die Bundesbank allein 900 Mitarbeiter für die „laufende Bankenaufsicht“, weitere rund 600 Leute kümmern sich um die konkreten Prüfungen. Man hat es also mit einem ziemlich fetten Apparat zu tun. Weshalb durchaus relevant ist, dass die Bundesbank ebendiesen Apparat in den letzten Monaten still und leise – aber auch sehr grundlegend – umgebaut hat.

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